Präventive Beschlagnahme von öffentlichem Seeeigentum in Cala del Faro, im Gebiet von Arzachena. Der Beschluss wurde vom Untersuchungsrichter des Gerichts Tempio Pausania auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Verfahrens wegen mutmaßlicher illegaler Bauten und Landschaftsverstöße in einem Naturschutzgebiet erlassen.

Die von der Küstenwache von La Maddalena durchgeführte Maßnahme betrifft Arbeiten im Küstenbereich, die von vier Personen durchgeführt wurden, gegen die derzeit aus verschiedenen Gründen ermittelt wird. Die Beschlagnahme umfasste eine Erweiterung von etwa 204 Kubikmetern durch die Verglasung von Veranden, die im Wesentlichen ohne Genehmigung errichtet wurde. Die Arbeiten an einem Gebäude mit Nutzungsbeschränkungen und Blick auf staatliches Gelände wurden ohne Genehmigung durchgeführt.

Das umliegende Gebiet wurde ebenfalls beschlagnahmt, da dort „ Arbeiten zur Umgestaltung des sandigen Küstenbodens durchgeführt wurden, bestehend aus der Schaffung einer Grasfläche und der Anpflanzung von Hecken aus nicht heimischen Arten , die ohne die erforderlichen Genehmigungen und mit Auswirkungen auf die natürliche Schönheit des Ortes durchgeführt wurden“.  

(Unioneonline)

© Riproduzione riservata