Vier Monate Haft zusätzlich zu einer bereits bestehenden Strafe von vier Jahren und zwei Monaten wegen Veruntreuung von Geldern ihrer Klienten: Dies ist das neue Urteil, das heute Morgen gegen Roberta Barabino, eine ehemalige Sozialhilfebetreuerin aus Oliena, verhängt wurde. Sie wurde von den Anwälten Gianluca Sannio und Antonio Secci vertreten. Laut Anklage hob sie insgesamt 121 Mal Geld für persönliche Ausgaben von zwei verschiedenen Bankkonten ab – 74 Mal von einem Konto und 47 Mal vom anderen – auf Kosten zweier Personen, die sie über Jahre hinweg unterstützt hatte.

Für diese Tatsachen war eine vierjährige Haftstrafe beantragt worden, doch der Richter in der Vorverhandlung am Gericht von Nuoro, Giovanni Angelicchio, ordnete eine viermonatige Haftstrafe ohne weitere Eingriffe an.

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