Der Rechnungsprüfer ist das Gremium, das die Einhaltung der Regeln durch die oberste Leitung der Unternehmen überwachen muss. Der aus Abbanoa geht davon aus, dass der Vorstand des Acqua Sarda Spa „schwerwiegende Unregelmäßigkeiten“ begangen hat. So sehr, dass die Mitglieder (Francesco Salaris, Francesca Nocera und Michele Mura Raimondo) über den Anwalt Ivan Demuro von der Anwaltskammer Bologna beim Gericht von Cagliari, einer auf Geschäftsangelegenheiten spezialisierten Abteilung, Berufung einlegten, um einige schwerwiegende Umstände festzustellen, die Sollten sie sich bestätigen, könnten sie ein Gerichtsverfahren auslösen, dessen Folgen schwer vorhersehbar sind.

Die Angelegenheit wurde durch den Erlass eines Dekrets durch Richter Bruno Malagoli bekannt, der einen Sonderkurator – Alberto Picciau – ernannte, um Abbanoa vor Gericht zu vertreten. Da sich die Mitglieder des Verwaltungsrats in einem Interessenkonflikt befinden, „nimmt das Unternehmen abstrakt eine Position eines Dritten im Hinblick auf die Position sowohl der Beschwerdeführer als auch der Direktoren ein, die ein Interesse an der ordnungsgemäßen Verwaltung haben.“ der Verwaltung und damit bei der Überprüfung des Vorliegens des beanstandeten Verhaltens gegenüber der sie vertretenden Stelle.“ Kurzum: Wenn es zu Unregelmäßigkeiten kommen sollte, wäre Abbanoa durch Fehlverhalten der Verantwortlichen geschädigt.

Die erste Anhörung ist für den 21. März angesetzt.

Am Abend traf Abbanoas Mitteilung ein : „In Bezug auf die Nachrichten, die in einigen Pressestellen erschienen, muss klargestellt werden, dass es weder zu einer „Inbetriebnahme“ des Unternehmens noch zu Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Arbeit des Vorstands gekommen ist.“ Direktorenverwaltung. Nach einem Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses beschränkte sich das Gericht von Cagliari darauf, die Parteien zu einer kontradiktorischen Diskussion aufzurufen, da es der Ansicht war, dass das Unternehmen, um ein Höchstmaß an Unparteilichkeit zu gewährleisten, durch einen vom selben Gericht benannten Ad-hoc-Sonderstaatsanwalt teilnehmen muss. In der Sache stützt sich die Berufung des Rechnungsprüfungsausschusses auf eine Reihe von Bemerkungen, die sich im Wesentlichen auf Kommunikations- und Informationsprofile innerhalb des Unternehmens beziehen, aber Managementaspekte nicht in Frage stellen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Unternehmen stets seine vollständige Verfügbarkeit gewährleistet hat, um die Durchführung aller erforderlichen Kontrollen und/oder Inspektionen durch den Rechnungsprüferausschuss zu ermöglichen, weshalb die Beschwerden nicht nachvollzogen werden können. Der Rechnungsprüferausschuss, der sich aktiv und in vollem Umfang an den Aktivitäten des Unternehmens beteiligte, war stets über die Unternehmensleitung informiert, auch im Hinblick auf seine Berichterstattung in den Berichten, die anlässlich der Erstellung und Genehmigung des Jahresabschlusses erstellt wurden , ohne jemals Einwände gegen das Vorgehen der Administratoren in den letzten Jahren zu erheben. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Zusammenarbeit mit der Gebietsbehörde stets intensiv und umfassend war, wie das Fehlen von Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsausschusses in den letzten Jahren zeigt. Was schließlich die Beziehung zu den Aktionären betrifft, wird darauf hingewiesen, dass eine bestimmte Versammlung anberaumt wurde, deren Verschiebung die antragstellenden Aktionäre selbst beantragt haben. Das Unternehmen wird dem vom Gericht ernannten Sonderstaatsanwalt etwaige Klarstellungen zukommen lassen.“

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