Andere Regionen kämpfen mit Schwierigkeiten, und Sardinien konnte fast einen Monat vor dem Stichtag am 30. Juni behaupten, das im Wiederaufbau- und Resilienzplan festgelegte Ziel sogar „übertroffen“ zu haben, da „59 Gemeinschaftsheime (neun mehr als ursprünglich geplant) und 17 Gemeinschaftskrankenhäuser (vier mehr als erwartet) in Betrieb genommen wurden“. Vor drei Tagen hob die Region weitere Fortschritte hervor, nämlich die Inbetriebnahme von fünf weiteren Heimen und eines neuen Gemeinschaftskrankenhauses.

Allerdings wurde das Regionalgesetz, mit dem Sardinien dieses Ziel beschleunigen und erreichen wollte, angefochten.

Das sardische Gesetz

Das Anfang des Jahres verabschiedete Gesetz, gegen das die Regierung Berufung eingelegt hat, ist das Stabilitätsgesetz. Angefochten werden drei Absätze des Artikels 2 – 20, 21 und 22 –, die die Betriebsgenehmigung für Gemeinschaftseinrichtungen und Krankenhäuser betreffen, die mit Mitteln aus dem Wiederaufbau- und Resilienzplan errichtet wurden. Was genau regeln diese Absätze? Die Einrichtungen sollen für einen Übergangszeitraum von maximal zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes Gesundheitsdienstleistungen erbringen dürfen. Diese Genehmigung ist an die Vorlage einer Selbstauskunft geknüpft, die die Erfüllung der Mindestanforderungen bestätigt. Die Genehmigung tritt mit Einreichung dieser Erklärung automatisch in Kraft. Kurz gesagt: Um das Verfahren zu vereinfachen, kann die Region eine Art Selbstauskunft verwenden.

Die Herausforderung

Nun bestehe die Herausforderung darin, die Einrichtungen in vollwertige Gesundheitseinrichtungen mit klaren Leistungsbeschreibungen und qualifiziertem Personal umzuwandeln, das die notwendigen Dienstleistungen erbringt, um die Region wieder an das Gesundheitssystem anzuschließen. Dies sei jedoch eine gewaltige Herausforderung, denn, so CGIL-Sekretär Durante, „Gemeindehäuser und Krankenhäuser laufen Gefahr, zu unvollständigen und teilweise leeren Hüllen zu werden: Wie viel Personal wird ihren Fortbestand gewährleisten?“

Roberto Murgia

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