Fehlzeiten in der Klinik Alà dei Sardi: Ein Arzt wurde zur Zahlung von 50.000 € an die örtliche Gesundheitsbehörde verurteilt.
Der Orthopäde war von den Carabinieri wegen seiner Abwesenheit vom Sanitätsdienst gemeldet worden.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Der Rechnungshof hat einen Orthopäden zur Zahlung von knapp 50.000 € an die örtliche Gesundheitsbehörde Olbia (ASL) verurteilt. Der Facharzt war von den Carabinieri der Kompanie Ozieri wegen angeblicher Abwesenheit vom Rettungsdienst in Alà dei Sardi angezeigt worden. Die Beamten meldeten rund 30 Arbeitstage Abwesenheit, für die der Facharzt von der örtlichen Gesundheitsbehörde Gallura (ASL) vergütet worden wäre. Die Rechnungshofrichter prüften zwei Punkte. Zum einen die nicht geleisteten, aber dennoch vergüteten Stunden, woraus sich das Urteil ergab, das ihn zur Zahlung von rund 11.000 € verpflichtete. Zum anderen bewertete der Rechnungshof den Reputationsschaden für die örtliche Gesundheitsbehörde Olbia (ASL). Die Richter schrieben: „Die ungerechtfertigte Abwesenheit des Notarztes hätte die Ausübung eines Grundrechts verhindert. Dies gilt umso mehr in einem Kontext wie dem von Alà dei Sardi, der aufgrund seiner einzigartigen geografischen Lage mit erheblichen logistischen Schwierigkeiten verbunden ist. Mangels eines diensthabenden Arztes waren die Einwohner von Alà dei Sardi gezwungen, sich selbst in besonders kritischen Situationen (z. B. Blutzuckerkrise, allergische Reaktion, Nachblutung nach der Geburt) an den Notarzt einer anderen Gemeinde oder an den Notruf 118 zu wenden. Dieses höchst gesellschaftlich verwerfliche Verhalten hätte das Ansehen der Verwaltung schwer geschädigt, zu einem Glaubwürdigkeitsverlust geführt und das Vertrauen der Bürger gefährdet.“
