Die Berufung von Vox gegen die Aussetzung der Auslieferung von Carles Puigdemont an Spanien wurde vom Kassationsgerichtshof zurückgewiesen. Der Antrag der spanischen rechtsnationalistischen Partei betraf die Entscheidungen des Berufungsgerichts Sassari bis zur Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofs.

Die Richter hatten auch die von Vox-Managern eingereichte Zivilklage abgewiesen und die Partei von der Anhörung ausgeschlossen.

Der Oberste Gerichtshof betrachtete das Memorandum des Anwalts des ehemaligen katalanischen Präsidenten, des Anwalts Agostinangelo Marras, als gültig und bestätigte damit die Entscheidung des Berufungsgerichts. Puigdemont wurde am 23. September auf dem Flughafen von Alghero im Rahmen eines internationalen Mandats der spanischen Justizbehörde festgenommen. Später wurde er mit ausgesetzter Auslieferung freigelassen.

(Unioneonline / ss)

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