Alfredo Cospito , ein Gefangener im Sassari- Gefängnis nach Paragraph 41-bis, wurden Bücher und CDs verweigert. Obwohl das Gericht die Herausgabe des Materials genehmigt hatte , legten das Gefängnis, die Strafvollzugsbehörde (DAP) und das Justizministerium beim Obersten Kassationsgericht Berufung gegen die Freigabe ein.

Während er auf die Entscheidung wartet, ist es dem Häftling nicht gestattet, die angeforderten Bücher zu lesen oder die CDs anzuhören. „Diese Maßnahmen sind mit einem demokratischen Staat schwer vereinbar“, sagt Flavio Rossi Albertini, Cospitos Anwalt, der glaubt, dass „Artikel 41 bis hiermit völlig außerhalb seines gesetzlichen Rahmens angewendet werden soll“.

Zu den vom Anarchisten gewünschten Büchern gehören „Gott würfelt mit der Welt“ von Giuseppe Mussardo, „Spuk in Hill House“ von Shirley Jackson und „Ghost Story“ von Peter Straub. Die Musik-CD ist „2Who Let the Dog Out“ von den Lambrini Girls. Am 4. Mai wird das Ministerium voraussichtlich entscheiden, ob die harte Haftstrafe des Gefangenen um weitere zwei Jahre verlängert wird.

(Unioneonline)

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