Die TAR bestätigt die vierjährige Sperre für Andrea Cossu.
Die Bestimmung wurde nach der Vereinbarung im Verfahren gegen die Gewalttaten der Cagliari-Ultras erlassen.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Die Sperre gegen Andrea Cossu (vier Jahre) bleibt bestehen. Bis zu ihrem Ablauf darf der ehemalige Star von Cagliari – 270 Spiele, 12 Tore, 58 Vorlagen – keine Fußballanlage in Italien betreten.
Das Regionale Verwaltungsgericht (TAR) bestätigte in einem vor wenigen Tagen ergangenen Urteil die Entscheidung des Polizeichefs von Cagliari, die nach der Vereinbarung über eine sechsmonatige Haftstrafe (die in eine Geldstrafe von 22.500 € umgewandelt wurde) getroffen wurde, die Cossu im Januar 2023 in dem Prozess im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Gewalttaten gegen die Sconvolts-Gruppe, die Ultras von Cagliari, vereinbart hatte.
Laut Anklage unterhielt der ehemalige Cagliari-Spieler, der beim Rossoblu-Club eine Managementfunktion innehatte, Kontakte zu einer als gewalttätig geltenden Splittergruppe von Anhängern. Er wurde zwar nicht wegen Mitgliedschaft in einer solchen Gruppe angeklagt , leistete aber laut Anklage einen „ursächlich relevanten Beitrag zum Fortbestand und zur Stärkung“ der Organisation. Weiterhin soll er „Mitglieder der Vereinigung mit Spielkleidung versorgt haben, die von den Cagliari-Calcio-Spielern getragen wurde und anschließend verlost oder verkauft wurde. Der Erlös diente der Finanzierung der Vereinigung.“ Die Richter der TAR berichten außerdem, dass er „Treffen zwischen Mitgliedern und einigen registrierten Cagliari-Calcio-Spielern im Sportzentrum Asseminello ermöglichte. Bei diesen Treffen äußerten die Mitglieder gegenüber den Spielern und dem damaligen Trainer Rolando Maran ihren Unmut über die schlechten Ergebnisse der Mannschaft und die Umstände der Verletzung von Leonardo Pavoletti.“ Darüber hinaus nahm er „an den Treffen der Ultras-Gruppe teil und hielt sich so häufig im Vereinshauptquartier auf, dass er Zugang zu den Schlüsseln hatte.“
Eine „diplomatische“ Rolle als Botschafter für die Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen dem Verein und den Fans, die in den Augen der Ermittler kriminelle Konnotationen hatte.
Laut TAR ist die Einschätzung der Gefährlichkeit des Beschwerdeführers für die Gesellschaft nicht unangemessen. Darüber hinaus sei er auch am Arbeitsplatz nicht beeinträchtigt worden, da er anschließend einen neuen Vertrag über sportliche Leistungen unterzeichnet habe, der es ihm erlaube, seine Tätigkeit unter Beibehaltung der Gültigkeit des Verbots fortzusetzen.
(Unioneonline)
