Der Weg zu ihrem Haus ist eine Katastrophe: Eine 84-jährige Frau ist in Tresnuraghes von der Außenwelt abgeschnitten.
Bürgermeister Gianluigi Mastinu verspricht, einzugreifen: „Keine Vernachlässigung, die Institutionen arbeiten an einer Lösung.“Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Die Gemeinde wird in Kürze in Presettas im Bezirk Tresnuraghes Maßnahmen ergreifen, da die Straße dort derzeit unpassierbar ist. Bürgermeister Gianluigi Mastinu reagiert damit auf den Vorfall, der vor einigen Tagen von der einzigen Bewohnerin des Gebiets, der 84-jährigen Giuliana Carotti, gemeldet wurde. Sie ist von der Außenwelt abgeschnitten, da aufgrund des Zustands der Straße, die voller Schlaglöcher und Steine ist, niemand ihr Haus erreichen kann.
„Vonseiten der städtischen Einrichtungen und Sozialdienste gab es keinerlei Vernachlässigung. Sie haben stets die notwendige Unterstützung geleistet und ihre unmittelbaren Bedürfnisse gedeckt“, sagt sie. „Die Gemeinde hat sich außerdem immer darum gekümmert, die Nutzbarkeit der Zufahrtsstraße zum Haus zu gewährleisten und, wann immer möglich, auch wetterbedingt, regelmäßige Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Es ist anzumerken, dass die Gemeinde keine baulichen Verbesserungen vornehmen konnte, da sie dazu nicht befugt war. Die Straße ist nämlich keine Gemeindestraße, sondern eine Anliegerstraße. Aus diesem Grund prüfen wir derzeit die Möglichkeit, die Gründung eines lokalen Konsortiums zu fördern, um so Zugang zu einer bald auslaufenden Ausschreibung zu erhalten und eine dauerhafte Lösung zu finden.“
Der Bürgermeister erklärte außerdem, dass der Einsatz bereits geplant gewesen sei, man es jedoch für angebracht hielt, ihn bis zu günstigeren Wetterbedingungen zu verschieben, um seine volle Wirksamkeit zu gewährleisten. „Diese Verwaltung“, fuhr er fort, „hat nie jemanden im Stich gelassen: Ihre Präsenz und Aufmerksamkeit für die Bürger waren stets beständig und von größter Fürsorge geprägt. Wenn es in einigen Fällen nicht möglich war, eine endgültige Lösung zu finden, lag dies ausschließlich an objektiven Beschränkungen und keinesfalls an mangelndem Willen, Sensibilität oder Engagement seitens der Institution.“
