Der Generaldirektor des Gesundheitsministeriums hat sich positiv zu dem Antrag geäußert, die Ernennungsverfahren für den Generaldirektor der ASL Nr. 8 von Cagliari, den Generaldirektor der ASL Gallura und den Generaldirektor von Areus auszusetzen, und hat die außerordentliche Beschwerde an den Präsidenten des Staatsrats angenommen, die von den Rechtsanwältinnen Matilde Mura und Giulia Atzori im Namen von Marcello Tidore, Marcello Acciaro und Simonetta Bettelini formalisiert wurde.
Laut der zehnseitigen Stellungnahme erklärte das Ministerium die Ernennung der neuen Generaldirektoren für unwirksam, da diese nicht vom Regionalrat angeordnet werden konnte, weil das Verfassungsgericht im Dezember 2024 das Regionalgesetz, auf dessen Grundlage der Rat selbst die neuen Generaldirektoren ernannt hatte, für nichtig erklärt hatte.

Das Ministerium sprach sich daher für die sofortige Wiedereinstellung der entlassenen Generaldirektoren aus und argumentierte, dass ein Abwarten einer Entscheidung über die Begründetheit der außerordentlichen Berufung das Interesse der entlassenen Generaldirektoren an der Ausübung ihrer Aufgaben dauerhaft gefährden würde. Laut Ministerium betrifft dieses Interesse „nicht nur die Vergütung, sondern auch das öffentliche und berufliche Ansehen“.

Nun muss der sofortige Wiedereinsetzungsbeschluss ergehen, zusammen mit der vorsorglichen Entscheidung des Präsidenten des Staatsrats, bis über die Begründetheit der Berufung entschieden ist.

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