Das B&B in Sant'Antioco weigert sich weiterhin, dem Krebspatienten die Kosten zu erstatten: „Wir gehen vor Gericht.“
Die Frau konnte die Einrichtung nicht erreichen und wurde am Tag vor ihrer Abreise in die Notaufnahme eingeliefert. Nachdem der Fall öffentlich wurde, versprach der Manager eine Rückerstattung, hat diese laut Adiconsum aber bis heute nicht geleistet.Sant'Antioco (Archiv)
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Er hatte versprochen, den Krebspatienten zu entschädigen, der aufgrund einer Notfalleinweisung ins Krankenhaus die Einrichtung nicht erreichen konnte, aber bis heute hat er die Überweisung noch nicht vorgenommen .
Aus diesem Grund hat Adiconsum Sardegna beschlossen, den Manager des B&B „Il Melangolo“ in Sant'Antioco zu verklagen .
Der Fall wurde erstmals im Juli gemeldet. Ein Paar aus Asti hatte einen Aufenthalt vom 23. Juni bis 1. Juli für 609 € gebucht. Doch am 22. Juni, dem Tag vor ihrer Abreise, wurde die Frau – eine Krebspatientin – aufgrund einer akuten vestibulären Dysfunktion notfallmäßig in das Krankenhaus in Asti eingeliefert . Sie wurde am 26. Juni entlassen, und die Ärzte vereinbarten einen Nachsorgetermin für den 30. Juni. Daher war es ihnen unmöglich, die Einrichtung in diesen Tagen zu erreichen.
Der Ehemann kontaktierte das Hotel, um die Situation zu schildern und um eine Rückerstattung, zumindest teilweise, zu bitten, doch die Pension lehnte ab. Als die Geschichte in den Schlagzeilen landete, erklärte der Manager gegenüber der Presse, er werde den Betrag aus „humanitären Gründen“ und „mitfühlend gegenüber der Frau und ihrer schweren Erkrankung“ erstatten.
Bislang ist jedoch keine Rückerstattung eingegangen. „Sie halten ihre Versprechen nicht, das ist eine komplette Kehrtwende gegenüber dem, was sie vor einem Monat verkündet haben“, sagt Giorgio Vargiu, Präsident von Adiconsum Sardegna . „Als Verbraucher fühlen wir uns betrogen, und wir glauben, dass auch die Öffentlichkeit und die Presse diese Aussagen aufgegriffen und darüber berichtet haben. Wenn der Geschäftsinhaber den geschuldeten Betrag nicht umgehend zurückerstattet, wird eine Klage unausweichlich sein, um die Rückerstattung des von dem Paar an Asti gezahlten Betrags zu erwirken. In diesem Fall werden wir auch beantragen, dass der Betreiber der Einrichtung die den beiden Verbrauchern entstandenen Anwaltskosten erstattet bekommt .“
(Unioneonline)
