Fünf illegale Spielautomaten wurden von Beamten der Zoll- und Monopolbehörde in einem Club in Capoterra beschlagnahmt .

Die Geräte, die das Spielen auf verschiedenen Plattformen ohne Genehmigung ermöglichten, waren nicht an das ADM-Telematiknetz angeschlossen und verfügten nicht über die von den Branchenvorschriften geforderten Konformitätsmerkmale.

Der Inhaber des Unternehmens wurde mit einer Reihe von Geldstrafen belegt, die sich auf insgesamt 55.000 Euro beliefen . Bei Nichtzahlung wird der Veranstaltungsort für einen Zeitraum von 30 bis 60 Tagen geschlossen.

Zudem wurde die Beschlagnahmung der Geräte und der darin enthaltenen Beträge eingeleitet.

(Uniononline/L)

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