Cagliari, verspätete Geburt und Baby mit schwerer Behinderung: 3 Millionen Entschädigung
Das Gesundheitspersonal von Santissima Trinità ließ die Wehen angeblich zu lange dauern, was zu Hirnschäden führtePer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Er kam mit einer Tetraplegie und Spastik zur Welt, da er kurz vor der Geburt an Sauerstoffmangel im Gehirn litt. Für das Gericht von Cagliari ist dies ein irreversibler Schaden, der durch die Unvorsichtigkeit der Mitarbeiter des Krankenhauses Santissima Trinità entstanden ist. Sie wurden nun zu einer Zahlung von über zwei Millionen Euro verurteilt, die sich jedoch auf fast drei Millionen Euro belaufen, wenn man die Zinsen, die Neubewertung und die Rechtskosten mit einbezieht.
Der Satz
Das Urteil, das die Gesundheitsschutzbehörde ATS dazu verurteilt, den Eltern und dem Kind, das mit einer Behinderung geboren wurde, eine enorme Entschädigung zu zahlen, weil es „unter der Geburt zu hypoxisch-ischämischen Leiden kam, die direkt eine schwere infantile Zerebralparese verursachten“, wurde gestern von Richter Giorgio Latti gefällt. Die Anwälte Carlo Monaldi und Stefanino Casti erschienen vor Gericht, um die Familie zu verteidigen, während das Gesundheitsunternehmen von Anwalt Carlo Diana unterstützt wurde. Die vom Richter angeordnete technische Beratung der Ärzte Francesco Atzei und Antonio Salis war von entscheidender Bedeutung, da diese feststellten, dass es zu Verzögerungen bei den Entscheidungen des Gesundheitspersonals gekommen wäre, wodurch sich die Geburt so weit verlängert hätte, dass das Neugeborene darunter litt. Nach Ansicht von Experten hätten die Ärzte angesichts der Situation frühzeitig Oxytocin verabreichen oder sich für einen Kaiserschnitt entscheiden müssen, um den Schaden zu vermeiden, der durch das vom Team der Santissima Trinità beanstandete „übertrieben abwartende Verhalten“ entsteht.
Die Geschichte
Die Geschichte begann vor einigen Jahren, als die werdende Mutter mit Wehen im Krankenhaus ankam, dort jedoch über 11 Stunden warten musste, bis die idealen Bedingungen für eine natürliche Geburt geschaffen waren. In Wirklichkeit – daher die Zivilklage – hätten die Gutachter festgestellt, dass die Aufzeichnungen einige Elemente ans Licht gebracht hätten, die das Gesundheitspersonal der Abteilung zu einem früheren und schnelleren Eingreifen hätten veranlassen sollen, um die Geburt des Babys zu ermöglichen.
Die Entschädigung
Für den Richter besteht daher ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Ärzteteams und den irreversiblen Schäden, die das Kind aufgrund der kurz vor der Geburt erlittenen Leiden (d. h. der mangelnden Sauerstoffversorgung des Gehirns) erlitten hat. Daher das Urteil zu einer Entschädigung von 2 Millionen und 100.000 Euro, was mit Zinsen und Neubewertung 2 Millionen und 750.000 Euro ergibt. Darüber hinaus muss der ATS der Familie und dem Kind die Prozesskosten erstatten, wodurch sich die Entschädigung auf fast drei Millionen beläuft. Die Gesundheitsbehörde kann weiterhin Berufung einlegen.
Francis Pinna