Sechs Bewohner von Sassari, darunter Bauunternehmer, Fachleute und ein Verwalter von Eigentumswohnungen, wurden wegen krimineller Vereinigung mit dem Ziel angeklagt, im Rahmen von Maßnahmen zur Unterstützung des Bausektors, den sogenannten „Bonusfassaden“, Betrug gegen den Staat zu begehen, im Wettbewerb mit weiteren 47 zwischen Privatpersonen und Eigentumswohnungsverwaltern, Auftraggebern für Sanierungs- oder Restaurierungsarbeiten an den Fassaden ihrer Gebäude.

Die Untersuchung wurde von der Guardia di Finanza des Provinzkommandos von Sassari durchgeführt. Die Justizbehörde ordnete die Sicherungsbeschlagnahme von 5.593.440 Euro an, was dem Gewinn aus den begangenen Straftaten entspricht.

Ein Akt, der den Schlusspunkt einer mehr als einjährigen Untersuchung der Finanziers darstellt, um die Existenz eines Betrugssystems nachzuweisen, das darauf abzielt, die Anerkennung fiktiver Kredite im Zusammenhang mit dem Fassadenbonus zu erreichen.

Insbesondere wird den Verdächtigen vorgeworfen, durch Bankgeschäfte und die Vorlage falscher technischer und steuerlicher Unterlagen (z. B. falsche Erklärungen über den Beginn der Arbeiten an die Gemeinde, falsche Rechnungen) ein komplexes betrügerisches System eingerichtet zu haben, um die Bescheinigung vorzutäuschen Ausführung von Bauarbeiten tatsächlich nie oder zu deutlich geringeren Kosten ausgeführt. Den Ermittlern zufolge machten sie sich illegal des „Rechnungsrabatt“-Mechanismus zunutze und schafften es, über die ihnen zuzurechnenden Unternehmen mehr als 5 Millionen Euro an ungerechtfertigten Steuergutschriften in ihren Steuerkassen anzuhäufen, da diese sich genau auf nie abgeschlossene Bauprojekte beziehen oder zu viel in Rechnung gestellt.

Mit dem „Rechnungsrabatt“ kann der Kunde, der Sanierungs- oder Restaurierungsarbeiten an der Fassade von Gebäuden durchführt (zum Beispiel eine Privatperson, eine Eigentumswohnung), vom „Fassadenbonus“ in Form eines echten Rabatts profitieren ( (in Höhe von 90 %) der angefallenen Aufwendungen und begründen somit eine Steuergutschrift für den Auftragnehmer (das Bauunternehmen) in entsprechender Höhe, die dann frei an Dritte weitergegeben werden kann.

Die oben genannte Steuergutschrift wird über das Webportal „Credit Transfer Platform“ der Agentur der Einnahmen in die „Steuerschublade“ des Auftragnehmers eingetragen.

6 Personen wurden des Verbrechens der Verschwörung angeklagt, das auf die Begehung von 52 Fällen schweren Betrugs gegen den Staat abzielte (da es sich um öffentliche Maßnahmen zur Bauförderung handelte), während weitere 47 Personen (Privatkunden, Gutachter und Verwalter von Eigentumswohnungen) der Beteiligung an der Ausführung beschuldigt wurden Die konkreten Betrugsfälle waren umstritten. Der Ermittlungsrichter ordnete daraufhin die unmittelbare und gleichwertige Beschlagnahme des gesamten Betrags der fiktiv angesammelten Guthaben an.

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