„Ohne gerechtfertigten Grund mit scharfen Spitzen versehene Stöcke, spitze oder schneidende Instrumente, die verletzend wirken können“, heißt es in Artikel 4 des Gesetzes 110/75.

Artikel vielleicht unbekannt dem jungen Züchter aus Isili, der bereits der Polizei bekannt ist, der in den letzten Tagen von den Villamar carabinieri bei einem der üblichen Garnisonsdienste in der Gegend zur Kontrolle angehalten wurde.

Der junge Mann wurde bei der Durchsuchung im Besitz eines Springmessers gefunden.

Dafür meldeten ihn die Soldaten der örtlichen Station bei der Staatsanwaltschaft von Cagliari.

(Unioneonline / lf)

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