Sardinien, vom Ministerium 44.000 Euro zur Verbesserung der Produkte der Marken DOP und IGP
Nicht rückzahlbare Ressourcen, das Konsortium des Lammes von Sardinien Igp begrüßt die InitiativePer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Ein Zuschuss in Höhe von 44.000 Euro als nicht rückzahlbarer Fonds für Sardinien mit dem Ziel, „das Angebot an landwirtschaftlichen Lebensmitteln unter den Marken DOP und IGP und die traditionellen im Gastronomiesektor, einschließlich Agritourismus, zu unterstützen und zu erweitern“.
Die Intervention, erklärt das Konsortium zum Schutz des Lamms von Sardinien Igp (Contas), erfolgt durch das Ministerium für Agrarpolitik.
„Jeder Region – erklärt Contas – wurde ein prozentualer Anteil des Fonds im Verhältnis zum regionalen Durchschnitt zwischen dem Prozentsatz der geschützten Bezeichnungen (g.U. und g.g.A.) und dem Prozentsatz der PAT (traditionelle Agrarlebensmittelprodukte) in Bezug auf die Gesamtsumme zugewiesen Produkte, die auf dem Staatsgebiet vorhanden sind".
Die Insel geht auf 4,41 % der nationalen Million Euro , da sie 4,74 % der DOP und IGP besitzt (insgesamt 6: die drei Pecorinos, Fiore sardo DOP, Pecorino Romano DOP und der Pecorino sardo DOP; der Safran von Sardinien PDO, sardische PDO natives Olivenöl extra, sardische Artischocke mit g.U., sardisches Lamm IGP und culurgiones d'Ogliastra IGP) und 4,07 von Pat (insgesamt 222 auf Sardinien).
Die Insel ist Zehnter für die Anzahl der DOP und IGP, Zwölfter für die Anzahl der Pat und Elfter in der lokalen Rangliste .
Der Präsident des Konsortiums Battista Cualbu definiert die Initiative als „lobenswert“: „Ein Instrument der Kreislaufwirtschaft und Lebensmittelerziehung, das die Lieferkette von denen, die es produzieren, zu denen macht, die es kochen und so beim Endverbraucher ankommen. Wir schätzen die Intervention, die mit auffälligeren Figuren beworben und wiederholt werden soll. Angesichts der wenigen verfügbaren Ressourcen hoffen wir, dass die Region eingreifen wird, indem sie die für Sardinien bestimmten Mittel integriert .
Die nicht rückzahlbaren Mittel sind für Betriebe der Gastronomie und des Gastgewerbes, einschließlich Urlaub auf dem Bauernhof, und für öffentliche Unternehmen mit Verwaltungstätigkeit, einschließlich Krankenhäuser und Schulen, bestimmt. Die Regionen werden sie verteilen und die Verfahren für die Einreichung von Anträgen festlegen.
(Unioneonline / L)