Die Region Sardinien erlebt derzeit einen Albtraum von Regierungsbeschwerden. Das Haushaltsgesetz ist nun ernsthaft gefährdet und könnte vor dem Verfassungsgericht angefochten werden. Zuletzt ging es um die Gesundheitsreform, davor um das Gesetz über geeignete Gebiete.

Manöver

Im Falle des ersten Manövers des Gesetzgebers übermittelte der General Accounting Office des Staates ein Dokument an die gesetzgebenden Büros des Wirtschaftsministeriums. Darin wird vermutet, dass die im Haushalt vorgesehenen „Sonderbeiträge“ (die kleinen Zuweisungen für Gemeinden und verschiedene Arten von Einrichtungen) ohne Angabe der Kriterien zugewiesen wurden, auf deren Grundlage über die Verwendung dieser Beträge entschieden wurde. In der Praxis hätten die verschiedenen Beträge in den von der Kammer kurz vor der endgültigen Genehmigung geprüften Tabellen keine Begründung. Die Mitteilung des Rechnungshofs bezieht sich auf Beiträge an lokale Behörden, regionale Konsortien, regionale Agenturen, Acli, Universitäten, Pfarreien, Stiftungen, ASL, Vereine und Verbände. Beiträge, ohne die Anwendung eines öffentlichen Verfahrens vorzusehen. Und dies – so die Position des Rechnungshofs – stellt einen Verstoß gegen den in Artikel 3 der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatz dar, da die Gleichbehandlung der verschiedenen öffentlichen und privaten Einrichtungen nicht gewahrt würde.

Ebenfalls gefährdet ist das Projekt Salva Casa, da es die Regierungsvorschrift zur Bewohnbarkeit von 20 m2 großen Studio-Apartments nicht umgesetzt hat.

Die Verteidigung

Den meisten Quellen zufolge wäre die Exekutive bereit, alle dem Antrag auf Zuteilung der betreffenden Beträge beigefügten Berichte zu übermitteln. Diese würden die von den Ministerien diskutierten Kriterien konkretisieren. Es bleibt noch Zeit, Rom davon zu überzeugen, nicht zu widersprechen.

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