Der „Verhaltenskodex“ des Kunden kommt in Bars, Diskotheken und öffentlichen Orten zum Tragen .

Dies ist in einem bereits im Amtsblatt veröffentlichten Dekret des Innenministers Matteo Piantedosi vorgesehen, das die „Richtlinien zur Verhütung illegaler Handlungen und gefährlicher Situationen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit innerhalb und in der unmittelbaren Umgebung öffentlicher Unternehmen“ enthält.

Auf dem Gelände muss ein „Sicherheitsmanager“ benannt werden, der als Ansprechpartner für die Polizei fungiert. Sie müssen außerdem auf eigene Kosten Videoüberwachungssysteme installieren und für eine ausreichende Beleuchtung des Bereichs sorgen .

Sie müssen außerdem die Verhaltensregeln festlegen, die innerhalb und in der unmittelbaren Umgebung des Veranstaltungsortes einzuhalten sind, und so den „Verhaltenskodex“ des Besuchers übernehmen, der im Veranstaltungsort ausgehängt werden soll und eine Reihe von Maßnahmen zur Qualifizierung des „Modells“ enthalten muss Patron“.

(Uniononline/L)

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