199 Ja, 102 Nein und Nein-Enthaltungen: Der Nordio-Gesetzentwurf wurde von der Kammer endgültig angenommen und gab damit grünes Licht für die Abschaffung des Amtsmissbrauchs und die Bekämpfung des Einflusshandels.

Mit dieser Abstimmung verschwindet Artikel 323 aus dem Strafgesetzbuch, die Bestimmungen betreffen jedoch auch das Abhören von Telefongesprächen, insbesondere bei Personen, die nichts mit der betreffenden Untersuchung zu tun haben. Tatsächlich werden „Änderungen der Überwachungsregelung vorgenommen, um den Schutz Dritter, die nicht mit dem Verfahren in Zusammenhang stehen, in Bezug auf die Verbreitung abgehörter Kommunikation zu stärken“. Im Einzelnen wurde das Verbot der Veröffentlichung – auch teilweiser – des Inhalts der Abhörmaßnahmen eingeführt, das in allen Fällen gilt, in denen dieser vom Richter nicht zur Begründung einer Bestimmung wiedergegeben oder während der Verhandlung verwendet wird.“

Ein weiterer Bereich sind die neuen Regelungen zur Sicherungsverwahrung: Über Sicherungsverwahrungsanordnungen muss künftig ein Gremium aus drei Richtern entscheiden, nicht wie bisher allein der Ermittlungsrichter.

„Die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs stellt einen Wendepunkt in der Stärkung der Garantien für Verdächtige dar und ist eine ausgestreckte Hand an alle öffentlichen Verwaltungen, die keine Angst mehr haben werden, zu unterzeichnen.“ „Ich möchte allen Parlamentariern, Regierungskollegen und dem gesamten Ministeriumspersonal für dieses wichtige Ergebnis danken“, sagte Carlo Nordio nach der Genehmigung.

(Uniononline/ss)

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