Neugeborenenbonus greift: Tausend Euro für Kinder im Jahr 2025
Das Verfahren wird bald beginnen, der Vorteil trägt nicht zur Bildung des zu versteuernden Einkommens bei(Handhaben)
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Der Neugeborenenbonus startet, die 1.000-Euro-Hilfe für Kinder, die im Jahr 2025 geboren wurden und für diejenigen, die in diesem Jahr adoptiert wurden oder sich in einer Adoptionsvorbereitungsfamilie befinden. Die Anweisungen des INPS sind eingetroffen, das am Wochenende ebenfalls mit positivem Ergebnis das Verfahren getestet hat, das bald beginnen wird, vielleicht in ein paar Stunden, auf jeden Fall noch in dieser Woche. Ja, denn um den Bonus zu erhalten, muss innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Babys ein Antrag gestellt werden. Selbstverständlich wird zu Beginn auch eine Zahlung für Eltern erwartet, die bereits in den ersten Monaten des Jahres ein Kind zur Welt gebracht haben.
Das INPS stellt in einem Rundschreiben klar, dass die zur Unterstützung der Familienausgaben eingeführte Leistung auf der Grundlage der chronologischen Reihenfolge der Anträge „im Rahmen der zugewiesenen Mittel“ ausgezahlt wird. Die Höhe der Mittel und die Anzahl der Geburten in den letzten Jahren lassen jedoch darauf schließen, dass die Mittel ausreichen könnten, um den Antrag der Familien zu stellen. „Italienische Staatsbürger, Bürger von EU-Mitgliedsstaaten sowie Nicht-EU-Bürger mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis und anderen spezifischen Genehmigungen“ können die Leistung beantragen, benötigen dafür jedoch einen ISEE für Minderjährige in Höhe von höchstens 40.000 Euro.
Der Bonus ist nicht einkommensteuerpflichtig und wird für das Jahr 2025 mit 330 Millionen Euro und ab 2026 mit 360 Millionen Euro jährlich finanziert. Der Bonus kann alternativ auch von einem Elternteil beantragt werden. Bei nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebenden Eltern kann der Bonus von dem Elternteil beantragt werden, der mit dem geborenen, adoptierten oder in Pflegefamilie lebenden Kind zusammenlebt. Der Antrag muss innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt des Kindes bzw. nach der Aufnahme in die Familie gestellt werden. Inps wird in Kürze eine Nachricht mit dem Datum veröffentlichen, ab dem der Dienst für die Einreichung des Antrags verfügbar ist. Dies muss über die üblichen Kanäle erfolgen (die Site mit Spid, Cie und Cns, das Kontaktzentrum des Instituts oder durch die Unterstützung eines Mäzens). Für Geburten vor dem Datum der Veröffentlichung des neuen Dienstes kann der Antrag innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Nachricht gestellt werden.
Für die Zwecke der Leistung werden – wie im Rundschreiben des INPS angegeben – ausländische Staatsbürger, die staatenlos, politische Flüchtlinge oder Inhaber internationalen Schutzes sind, den italienischen Staatsbürgern gleichgestellt. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss der antragstellende Elternteil seinen Wohnsitz in Italien haben. Der Anspruch muss zum Zeitpunkt des Ereignisses (Geburt, Adoption oder Adoptionsvermittlung) bestehen. Um die Leistung zu erhalten, darf der ISEE für Minderjährige 40.000 Euro nicht überschreiten, wodurch die Beträge der einmaligen Zulage aus diesem Indikator neutralisiert werden. Um den Neugeborenenbonus zu erhalten, muss das Kind nach dem 1. Januar 2025 geboren oder adoptiert sein.
Bei Adoptionen kann der Beitrag ausschließlich für minderjährige Kinder beantragt werden. In Bezug auf Adoptionen weist das INPS darauf hin, dass bei Vorliegen einer Anordnung zur Unterbringung vor der Adoption als Referenzdatum das Datum der Aufnahme des Minderjährigen in die Adoptivfamilie durch Anordnung des Jugendgerichts gilt, das die Unterbringung vor der Adoption anordnet.
(Online-Gewerkschaft)