Heute ist für die über 50-Jährigen der Super Green Pass erforderlich, um im öffentlichen und privaten Sektor zu arbeiten. Wer keine hat, riskiert Amts- und Gehaltsentzug.

Wie durch das Gesetzesdekret vom 7. Januar festgelegt, wurde die Impfpflicht gegen Covid „auf italienische Staatsbürger und andere EU-Mitgliedstaaten“ sowie auf alle in Italien ansässigen Ausländer ausgedehnt, „die das 50. Lebensjahr vollendet haben“.

Der Arbeitnehmer, der mitteilt, dass er nicht über den verstärkten Grünen Pass verfügt, gilt als ungerechtfertigt abwesend „ohne disziplinarische Konsequenzen und mit Anspruch auf Beibehaltung des Arbeitsverhältnisses“, bis er die Bescheinigung „jedenfalls bis spätestens 15.06.2022“ vorlegt. Für die Tage der ungerechtfertigten Abwesenheit wird „kein Gehalt oder sonstige Vergütung oder Bezüge geschuldet“.

(Unioneonline / ss)

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