Die von TIM im Jahr 1998 gezahlte Konzessionsgebühr muss von der italienischen Regierung zurückgezahlt werden, die dafür eine Milliarde Euro aufbringen muss.

Der Kassationsgerichtshof gab der Berufung auf Rückforderung der vom Unternehmen an den Staat als „Pflichtbeitrag“ gezahlten Beträge statt. Das ehemalige Telekommunikationsmonopol hatte diese Forderung stets als unberechtigt angesehen und deshalb beschlossen, rechtliche Schritte einzuleiten.

Damit endet ein langer Streit, der den Staat im Jahr 2024 dazu veranlasste, gegen das Urteil des römischen Berufungsgerichts Berufung einzulegen, das zugunsten der Gruppe entschieden hatte.

Im Mai verschob der italienische Kassationsgerichtshof die endgültige Entscheidung in dem Fall, um weitere Untersuchungen durchzuführen und festzustellen, ob der ursprüngliche Antrag von TIM dem zuständigen Gericht vorgelegt worden war.

Heute hat der Kassationsgerichtshof die Angelegenheit endgültig entschieden.

(Unioneonline)

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