Der Ministerrat genehmigte den Gesetzentwurf „Interventionen zur Verkehrssicherheit und Delegation zur Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung“. Im Inneren gibt es viele Neuerungen, die noch nicht endgültig sind, aber generell geht die Regierung in Richtung Verschärfung.

Wer beispielsweise beim Autofahren mit dem Handy in der Hand angetroffen wird, dem drohen Bußgelder zwischen 422 und 1.697 Euro sowie ein Führerscheinentzug von fünfzehn Tagen bis zwei Monaten. Bei wiederholten Verstößen in den folgenden zwei Jahren müssen Sie neben der akzessorischen Sanktion des Entzugs der Fahrerlaubnis von einem bis zu drei Monaten zwischen 644 und 2.588 Euro zahlen. Es werden auch Punkte abgezogen.

Wer betrunken oder nach der Einnahme von Drogen am Steuer erwischt wird, riskiert einen Führerscheinentzug für bis zu drei Jahre. Wiederholungstäter dürfen nicht trinken, wenn sie Auto fahren wollen: In ihrem Fall wird die zulässige Promillegrenze auf 0 g/l gesenkt (für alle anderen beträgt sie 0,5). Obligatorisch ist die „Alkoholsperre“, eine Vorrichtung, die den Motor stoppt, wenn der Blutalkoholspiegel über Null liegt.

Zu den Neuerungen zählen auch Bußgelder von bis zu 1.400 Euro (fast das Dreifache im Vergleich zur aktuellen Regelung) für Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Bei Rollern gehen wir in Richtung Nummernschild- und Helmpflicht. Das Befahren von Gehwegen und das Abbiegen auf Fußgängerzonen und außerstädtischen Straßen ist mit Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 50 km/h verboten.

Gute Nachrichten für Radfahrer: Wir denken darüber nach, die Gebiete mit Radwegen auszubauen, während Autofahrer einen Radfahrer nicht ohne den vorgeschriebenen Abstand von eineinhalb Metern überholen können.

(Uniononline/D)

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