Die Maßnahme zur Wiedereinsetzung des Nationalfeiertags des Heiligen Franz von Assisi auf den 4. Oktober ist nun Gesetz.

Der Verfassungsausschuss des Senats hat dem zuvor von der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Gesetzentwurf zugestimmt.

Kommissionspräsident Alberto Balboni betonte gegenüber Reportern den „symbolischen Wert“ eines definitiven Ja-Votums vor dem 4. Oktober, auch wenn das Gesetz erst 2026 in Kraft treten wird, da es noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurde.

(Unioneonline)

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