Neues Sicherheitsgesetz: Präventivhaft wird auf Minderjährige ausgeweitet. Auch die örtliche Polizei kann tätig werden.
Der Ministerrat hat die Aufnahme der „Anti-Maranza“-Regeln genehmigt.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Neue „Anti-Maranza“-Bestimmungen im Sicherheitsgesetz, die vom Ministerrat verabschiedet wurden.
Die Maßnahmen erweitern auch die Befugnis zur Durchführung von Präventivhaft auf die örtliche Polizei, allerdings nur mit Zustimmung des Staatsanwalts.
Die ersten Anti-Gang-Maßnahmen wurden im Sicherheitsdekret vom 5. Februar verabschiedet. Dieses enthielt mehrere „Anti-Messer“-Vorschriften, darunter eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für jeden, der außerhalb seiner Wohnung ein Messer mit einer Länge von mindestens acht Zentimetern bei sich trägt. Die neuen Maßnahmen gegen Jugendkriminalität wurden ergriffen, nachdem eine Gruppe Jugendlicher am 2. Juli Polizisten und Beamte der örtlichen Polizei am Kolosseum angegriffen und deren Fahrzeug beschädigt hatte. Einer der Jugendlichen, ein 18-Jähriger, wurde daraufhin wegen Gefährdung der Öffentlichkeit der Schule verwiesen.
Mit den neuen Regeln, erklärte Innenminister Matteo Piantedosi, werde „das sogenannte Präventivhaftverfahren auf Minderjährige ausgeweitet“. „Personen“, fügte der Minister hinzu, „bei denen im Rahmen bestimmter Polizeieinsätze zur Verhinderung von Straftaten, die die öffentliche Ordnung an Orten mit hohem Personenaufkommen stören, wie beispielsweise in der sogenannten Movida, begründeter Verdacht besteht, dass sie sich in einer Weise verhalten, die die öffentliche Sicherheit gefährdet“, etwa durch „Besitz von Waffen oder Gegenständen, die in irgendeiner Weise auf eine gefährliche Person hindeuten“.
(Unioneonline)
