Das Gericht von Lecce, Zweite Strafsektion, verurteilte einen Angeklagten wegen Tieraussetzung zu einer Geldstrafe von 5.000 €, sowie zur Zahlung von Schadensersatz an die Klägerin – einen Verein zum Schutz von Tieren vor jeglicher Form von Misshandlung – und zur Übernahme der Gerichtskosten.

Den Ermittlungen zufolge ließ der Angeklagte seinen Hund auf einem kleinen Balkon im dritten Stock seines Wohnhauses zurück – einem für das Tier völlig unzureichenden Raum. Das Tier war Wind und Wetter ausgesetzt und teilweise sogar angebunden. Das Gericht erklärt, dass der Hund, der stets extreme Leiden und Einsamkeit gezeigt hatte, nach einem Sturz vom Balkon starb, vermutlich aufgrund einer Bank in unmittelbarer Nähe des Geländers.

Das Gericht wandte, wie es in einer Erklärung heißt, das Gesetz Nr. 189 vom 20. Juli 2004, „Bestimmungen zum Verbot von Tierquälerei und Tiernutzung in illegalen Kämpfen oder nicht genehmigten Wettkämpfen“, an. Mit diesem Gesetz erweiterte der Gesetzgeber den Tierschutz und erklärte Tiere zu Lebewesen, die unmittelbaren Schutz genießen. Zu den wichtigsten Änderungen zählte neben erhöhten Strafen die Reform des Strafgesetzbuches, die einen neuen Paragraphen zu Straftaten gegen das Tierwohl einfügte. Dies führte einerseits zur Einführung des neuen Straftatbestands der Tierquälerei und andererseits zur Neuformulierung des Straftatbestands der Tieraussetzung, um dem wachsenden öffentlichen Bewusstsein für dieses Thema Rechnung zu tragen.

(Unioneonline)

© Riproduzione riservata