Mailand: Impagnatiellos Antrag auf Wiedergutmachung wurde abgelehnt.
Nachdem die lebenslange Haftstrafe für den Mord an Giulia Tramontano in der Berufung bestätigt wurde,Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Das Mailänder Berufungsgericht hat den Antrag der Verteidigung von Alessandro Impagnatiello auf Zugang zu wiederherstellender Justiz abgelehnt . Impagnatiello war in zweiter Instanz ebenfalls wegen Mordes an seiner im siebten Monat schwangeren Freundin Giulia Tramontano zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
Die Entscheidung, die von Oberstem Richter Giuseppe Ondei verkündet wurde, basiert auf der Tatsache, dass die dem Antrag zugrunde liegenden Gründe für die Beurteilung der Zulässigkeit der Überweisung des Angeklagten an das Wiedergutmachungsprogramm als irrelevant erachtet wurden. Mit anderen Worten: Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Form der alternativen Justiz im Fall Impagnatiello nicht erfüllt waren.
Die im Verfahren bereits ergangenen Verurteilungen und Entscheidungen bleiben somit bestehen, während der Antrag auf Wiedergutmachung offiziell abgelehnt wurde.
(Unioneonline/Fr.Me.)