Die erste Verurteilung wegen Online-Beleidigungen gegen Senatorin Liliana Segre ist erfolgt: Das Mailänder Gericht verurteilte einen der Täter – den einzigen, der sich für ein beschleunigtes Verfahren entschieden hatte – zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe und zur Zahlung von 1.500 Euro Schadensersatz. Ein weiterer Täter wurde zu gemeinnütziger Arbeit und einer Entschädigungszahlung an die Shoah Memorial Foundation verurteilt.

So endete in Mailand der erste Prozess, der aus einem Teilbereich einer umfangreichen Untersuchung der Staatsanwaltschaft hervorging. Diese war aufgrund von Anzeigen der Holocaust-Überlebenden Segre eingeleitet worden, die als Zivilklägerin von Rechtsanwalt Vincenzo Saponara vertreten wurde. Insgesamt waren acht Angeklagte angeklagt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf der Verleumdung mit rassistisch motivierten Beleidigungen in den sozialen Medien gegen die Holocaust-Überlebende.

In vorangegangenen Anhörungen vor Richterin Francesca Ghezzi der Sechsten Strafkammer entschuldigten sich einige Angeklagte schriftlich und überwiesen Entschädigungszahlungen an die Shoah-Gedenkstätte in Höhe von 500 bis 2.000 Euro. Diese Schritte führten zur Abweisung ihrer Beschwerden, und die entsprechenden Positionen wurden mit der Feststellung, dass „keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind“, aus dem Verfahren genommen. Andere Angeklagte, darunter der Angeklagte in der heutigen Anhörung, wurden hingegen auf Bewährung freigelassen. Dies setzt das Verfahren aus und führt im Erfolgsfall zur Einstellung des Verfahrens.

Heute ordnete der Richter zwölf Monate gemeinnützige Arbeit bei Caritas an, zusätzlich zu einer Zahlung von 300 € an die Stiftung und einer psychologischen Beratung. Die einzige Person, die sich für ein Gerichtsverfahren entschieden hatte, wurde verurteilt. Dieses erste Verfahren ging auf einen der Handlungsstränge zurück, die im April 2025 auch zur Entscheidung des Untersuchungsrichters Alberto Carboni führten, nachdem Saponara dem Antrag des Staatsanwalts Nicola Rossato auf Einstellung des Verfahrens widersprochen hatte. Unterdessen ist für den 1. Oktober eine Anhörung in einem weiteren Verfahrensstrang mit anderen Anklagepunkten vor Untersuchungsrichter Fabrizio Filice angesetzt.

(Unioneonline)

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