Kurzzeitvermietung: Kein Selbst-Check-in: Gäste müssen persönlich (oder per Videoanruf) identifiziert werden.
Der Beschluss des Staatsrats gab den Anträgen des Innenministeriums und Federalberghi statt.(Handhaben)
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Der Staatsrat hat mit Beschluss vom 21. November 2025, mit dem er den Anträgen des Innenministeriums und Federalberghi stattgab, das Urteil des Verwaltungsgerichts der Region Latium vom 27. Mai endgültig aufgehoben, welches die Wirksamkeit des Rundschreibens des Innenministeriums zur visuellen Identifizierung von Gästen ausgesetzt hatte.
Mit dem Urteil des obersten Verwaltungsgerichts wird erneut bekräftigt, dass die Betreiber aller Beherbergungsbetriebe, einschließlich Ferienwohnungen, neben der Entgegennahme der Gästeausweise und deren Weiterleitung an die Sicherheitsbehörden auch die Identität der Gäste überprüfen müssen, indem sie persönlich oder per Videoanruf bestätigen, dass der Ausweisinhaber tatsächlich der Gast der Einrichtung ist.
Bernabò Bocca, Präsident von Federalberghi, merkte in einer Erklärung an, dass „dieses Verfahren die Sicherheit deutlich erhöht und sowohl den Gästen von Beherbergungsbetrieben als auch der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere denjenigen, die die Unannehmlichkeiten des Wohnens in Gebäuden erleben, in denen ständig unbekannte Menschen auf dem Weg zu an Touristen vermieteten Wohnungen ein- und ausgehen.“
„Die visuelle Identifizierung von Gästen“, fährt Bocca fort, „ist eine Verpflichtung, die Hoteliers (sowie die Betreiber von Residenzen, Pensionen, Gästehäusern und Campingplätzen) seit jeher mit großer bürgerlicher Verantwortung eingehen, im Bewusstsein der positiven Auswirkungen, von denen die gesamte Gemeinschaft profitiert, wie jüngste Fälle gezeigt haben, in denen gefährliche Kriminelle identifiziert und gefasst wurden.“
(Unioneonline)
