Kennzeichen- und Versicherungsvorschriften: Die Regeln für Roller ändern sich.
Die Reform tritt am 16. Mai in Kraft: Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen von bis zu 400 Euro geahndet.Roller (Ansa-Foto)
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Die Vorschriften für den Verkehr mit Elektrorollern in Italien ändern sich. Ab dem 16. Mai sind Kennzeichen und Versicherung Pflicht. Dies wurde bereits am 4. Dezember erwartet, als die Reform der Straßenverkehrsordnung neue Regeln einführte: Kennzeichen, Haftpflichtversicherung, Helmpflicht für alle, ein Fahrverbot außerhalb von Ortschaften, eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (in Fußgängerzonen 6 km/h) und ein Verbot des Fahrens entgegen der Fahrtrichtung.
Das Fehlen von Durchführungsverordnungen hatte jedoch zu einer Aussetzung der Maßnahme geführt. Mit der Veröffentlichung der Verordnung zur Ausgabe von Roller -Identifikationsplaketten im Amtsblatt ist die Reform nun offiziell in Kraft getreten.
Die Erteilung der Genehmigung erfordert die Verknüpfung der Steuerkennung des Antragstellers mit dem alphanumerischen Code des Kfz-Kennzeichens. Die Annullierung der Genehmigung führt jedoch zur Aufhebung dieser Verknüpfung. Jedes Fahrzeug muss über einen Identifikationsaufkleber verfügen, der dem Halter zugeordnet werden kann , nicht dem Fahrzeug selbst, wie es bei Pkw, Motorrädern und anderen Kraftfahrzeugen der Fall ist.
Der Grund dafür ist, dass Roller nicht im nationalen Fahrzeugregister erfasst sind und keine Fahrgestellnummer besitzen. Daher ermöglicht das System die administrative Rückverfolgbarkeit anhand des Halters. Die Plakette wird von der Kfz-Zulassungsbehörde ausgestellt.
Mit der Einführung des Kennzeichens wird auch die Versicherung für Motorroller verpflichtend . Diese Versicherung deckt Schäden an Dritten ab, die während der Fahrt verursacht werden (Verletzungen von Fußgängern oder Radfahrern, Schäden an anderen Fahrzeugen). Die Kosten liegen je nach Versicherungsart und gewählten Zusatzleistungen zwischen 25 € und 150 € pro Jahr . Die Nichtbeachtung der Kennzeichen- oder Versicherungspflicht wird mit einer Geldstrafe von 100 € bis 400 € geahndet.
(Unioneonline/ns)
