Der Oberste Kassationsgerichtshof erklärte den Antrag der Verteidiger des unter dem 41bis-Regime inhaftierten Anarchisten Alfredo Cospito gegen die Entscheidung des Aufsichtsgerichts von Rom, das am 23. Oktober die harte Haftstrafe für den derzeit in Sassari inhaftierten Mann bestätigt hatte, für unzulässig . Bei der gestrigen Anhörung stimmte der Generalstaatsanwalt des Obersten Gerichtshofs mit „Nein“ zur Berufung des Anwalts Flavio Rossi Albertini, der heute die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bekannt gab.

„Wenn man den Kommentar von Unterstaatssekretär Ostellari liest und sich an den Fall Del Mastro erinnert, drängt sich der begründete Verdacht auf, dass die Cospito-Affäre stark von der Politik beeinflusst wurde“, so der Kommentar von Flavio Rossi Albertini, Cospitos Anwalt nach dem Urteil.

(Unioneonline/lf)

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