Die von der Kartellbehörde gegen Enel Energia (10 Millionen Euro) und Acea Energia (560.000 Euro) verhängten Geldbußen waren rechtswidrig: Die Entscheidung kam vom Staatsrat, der das Urteil des Verwaltungsgerichts der Region Latium (TAR) bestätigte, welches die im November 2023 beschlossenen Maßnahmen zurückgewiesen hatte, da ihnen vorgeworfen wurde, aggressive Geschäftspraktiken angewendet zu haben, um Verbraucher zur Akzeptanz von Strom- und Gaspreiserhöhungen zu bewegen , was gegen die im „Aid Decree bis“ gewährten Schutzbestimmungen verstieß.

Laut der Behörde hatte Enel Energia die Strompreise für über vier Millionen Verbraucher einseitig angepasst. Grundlage dafür waren Vertragsklauseln, die es dem Unternehmen erlaubt hätten, nach Ablauf des gewählten Angebots selbst über Preisanpassungen zu entscheiden. Acea Energia hingegen hatte laut Kartellbehörde die Preise vor dem regulären Ablaufdatum und einseitig erhöht und damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Das Verwaltungsgericht (TAR) gab den Beschwerden in erster Instanz statt. Die Behörde legte daraufhin Berufung ein.

In seinen zwei ausführlichen Urteilen kam der Staatsrat zu dem Schluss, dass in bestimmten Fällen anzuerkennen sei, dass die Tarifänderungen in den rund 2–3 Millionen Schreiben, die die Behörde gegen Enel Energia beanstandete, und den rund 20.000 Schreiben gegen Acea Energia „auf Grundlage von Vertragsklauseln umgesetzt wurden, die vorsehen, dass nach Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit und stillschweigender Verlängerung aufgrund unterlassener Kündigung die ursprünglich vereinbarten wirtschaftlichen Bedingungen (und damit der Preis) weiterhin gelten, unbeschadet des Rechts des Lieferanten, diese zu ändern oder zu aktualisieren. Es ist daher klar, dass die fraglichen Vertragsänderungen, wie vom Verwaltungsgericht der Region zutreffend festgestellt, von der beklagten Gesellschaft rechtmäßig vorgenommen wurden.“

(Unioneonline/E.Fr.)

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