Er gestand, seine eigene Mutter getötet zu haben, aber die Wendung kam beim Prozess. Für den Richter des Asti-Gerichts ist der 57-Jährige nicht für den Tod der Frau verantwortlich, auch angesichts der Untersuchungen des Gerichtsmediziners, wonach der Tod auf natürliche Ursachen zurückzuführen ist. In der Praxis sei der von starken Schuldgefühlen gepackte Sohn "überzeugt gewesen, sie getötet zu haben", schreibt der Richter. „Wie auch immer die Dinge gelaufen sind – fügt er hinzu –, die Tatsachen erlauben es mir nicht zu argumentieren, dass die Dame getötet wurde. Das Geständnis des Sohnes ist ohne Bestätigung“.

Am 4. November 2017 starb die ältere Frau, nachdem sie nach einer Reihe von Operationen wegen eines Oberschenkelbruchs behindert war: 4 in nur einem Jahr. Ihr Sohn kümmerte sich um sie. Nach drei Jahren gestand die 57-Jährige, ihr ein Kissen aufs Gesicht gelegt zu haben, um sie zu töten. Die Ermittlungen ergaben stattdessen einen natürlichen Todesfall.

Deshalb wurde der als einsichtsfähig und willig definierte Mann im Januar freigesprochen, jetzt sind die Urteilsgründe bekannt geworden.

(Uniononline / ss)

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