Landung verboten, Skier an und Abfahrt, als wäre nichts geschehen. Vor acht Monaten im Trentino, heute in den Bergen bei Brescia. Der Berg ist ein anderer, doch die Szene wiederholt sich, und der Protagonist ist derselbe: Der 66-jährige Unternehmer Bortolo Giorgio Oliva aus Brescia gerät erneut in Schwierigkeiten, weil er seinen Hubschrauber ohne Genehmigung im Schnee gelandet hat. Diesmal an den Hängen des Maniva-Passes.

Der Hubschrauber landete direkt im Skigebiet. Oliva parkte ihn am Hangrand, schnallte sich Ski und Skischuhe an und fuhr die Piste hinunter, bevor er von den Carabinieri, die zum Einsatzort gerufen wurden, entdeckt und identifiziert wurde. Dieses illegale Manöver zieht nun eine Geldbuße der italienischen Zivilluftfahrtbehörde ENAC nach sich und könnte sogar zum Entzug seiner Fluglizenz führen. Oliva muss gewusst haben, dass er gegen das Gesetz verstieß, denn heute Morgen ereignete sich ein ähnlicher Vorfall. Bereits im April letzten Jahres wurde der Unternehmer aus Brescia in Madonna di Campiglio wegen eines nahezu identischen Vorfalls mit einer Geldstrafe belegt. Damals landete sein Hubschrauber im Tiefschneegebiet des Skigebiets Grostè, oberhalb von 1.600 Metern, wo Landungen gemäß den Vorschriften von Trentino-Südtirol ausdrücklich verboten sind.

Der Unternehmer wurde beim Skifahren von den Carabinieri angehalten, gab zu, keine Genehmigung zu besitzen, und wurde mit einer Geldstrafe von 2.000 € belegt. Nach Abschluss der Ermittlungen hob er wieder ab. Oliva, ein Industrieller aus Odolo in Valsabbia und Inhaber von Olifer, ist ein erfahrener Pilot. Sein Name ist jedoch auch mit einer Tragödie verbunden. Im Jahr 2020 stürzte sein Hubschrauber im Aostatal auf dem Rückweg von einem Skiurlaub in großer Höhe ab. Er landete auf der Intensivstation in Bern, Schweiz, wo er wie durch ein Wunder überlebte.

Der ihn begleitende Passagier, der 59-jährige Alfredo Buda, Geschäftsführer der Firma Iro SpA, ebenfalls aus Odolo in der Provinz Brescia, kam bei dem Unfall ums Leben. Ein vom Untersuchungsrichter der Staatsanwaltschaft Aosta in Auftrag gegebenes Gutachten stellte fest, dass am 25. Oktober 2020 die grundlegenden Sicherheitsbedingungen für einen Flug, insbesondere die Sichtverhältnisse, nicht gegeben waren. Nach einem Prozess wegen fahrlässiger Tötung einigte er sich im Februar 2023 auf einen Deal mit der Staatsanwaltschaft und erhielt eine achtmonatige Bewährungsstrafe.

(Unioneonline)

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