Die Vereinbarung zur Präsenz von Hausärzten in ambulanten Pflegeeinrichtungen wurde heute Abend unterzeichnet. Die Verhandlungen verliefen zügig, und die Vereinbarung wurde von Sisac (Vertreter der Regionen) sowie den Gewerkschaften FIMMG und FMT unterzeichnet. Der Vertrag verpflichtet Hausärzte, bis zu sechs Stunden pro Woche für 48 Wochen im Jahr zwischen 8:00 und 20:00 Uhr in ambulanten Pflegeeinrichtungen zu arbeiten, wobei mindestens drei Stunden am Stück gearbeitet werden müssen. Für jede Arbeitsstunde in ambulanten Pflegeeinrichtungen erhalten die Ärzte ein Gehalt von 38,72 €, gemäß einem landesweit einheitlichen Vergütungssystem.

Um die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten, erklärt die Konferenz der Regionen, dass jede einzelne Gesundheitsbehörde die Stundenbedarfsplanung der Einrichtung übernimmt. Dies geschieht nach Einteilung des bereits für die stundenweisen Tätigkeiten vorgesehenen Personals und gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Vertreter der territorialen Funktionszusammenführung (AFT). Anschließend werden die verbleibenden Stunden auf die im Einzugsgebiet des Gemeindezentrums tätigen Ärzte verteilt. Die heute getroffene Vereinbarung muss nun das formale Verfahren durchlaufen, um bis zum 30. Juni in Kraft zu treten. Damit werden die im Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan (PNRR) festgelegten Fristen für die Inbetriebnahme der 1.038 neuen Gemeindepflegeeinrichtungen eingehalten.

Nach wochenlangen Diskussionen und Kontroversen ist die Pattsituation nun endlich gelöst, und die Gemeindezentren nehmen ihren vollen Betrieb auf. Bereits heute Morgen, als eine erste Grundsatzvereinbarung erzielt wurde, zeigte sich Gesundheitsminister Orazi Schillaci auf der öffentlichen Versammlung von Farmindustria zufrieden: „Wir sind fest davon überzeugt, dass Hausärzte in den Gemeindezentren präsent sein sollten, denn sie kennen ihre Patienten am besten. Dies ermöglicht uns ein moderneres, wohnortnahes Gesundheitssystem, und ich hoffe, dass es auch zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen wird.“

Die Besetzung der neuen Einrichtungen mit einer ausreichenden Anzahl von Ärzten, um die notwendige Versorgung der Bewohner vor Ort zu gewährleisten, hatte Priorität: Aus diesem Grund hatte Schillaci einen entsprechenden Erlass vorgeschlagen, der jedoch aufgrund von Kontroversen und Widerstand der Ärzteverbände später zurückgezogen wurde. Die nun erzielte Einigung löst die Situation, indem sie – wie vom Minister selbst erhofft – einen nationalen Rahmen schafft und verhindert, dass die einzelnen Regionen eigenständig handeln. In den letzten Tagen eröffnete Schillaci zudem die Möglichkeit, dass Krankenhausärzte auch freiwillig und außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit in Pflegeheimen tätig sein können, wodurch gewisse Unvereinbarkeiten beseitigt werden. Die Vereinbarung wurde von der Ärztegewerkschaft FMT und dem größten Hausärzteverband FIMMG positiv aufgenommen, die davon überzeugt sind, dass dadurch das Verantwortungsbewusstsein der Ärzteschaft gestärkt wird. Denn „in dieser Phase“, erklärt die Organisation, „ist es notwendig, verschiedene Bedürfnisse in Einklang zu bringen: die Sicherung der Arbeit von Allgemeinmedizinern, das Ziel des Landes, die im Nationalen Wiederaufbau- und Resilienzplan (PNRR) festgelegten Ziele zu erreichen, und die Pflicht, die Rückgabe von Ressourcen zu vermeiden, was schwerwiegende Folgen für die Finanzierung des Nationalen Gesundheitsdienstes (NHS) und damit für die Bürger hätte. Diejenigen, die einmal mehr den höchsten Preis zahlen würden, wären die Schwächsten, die Einsamsten und die Schutzbedürftigsten.“

Auf der anderen Seite stehen die Gewerkschaften Smi und Snami, die das Abkommen nicht unterzeichnet haben. Die Smi prangert „eine Verzerrung des rechtlichen Charakters des Arbeitsverhältnisses an, das derzeit die Tätigkeit von Allgemeinmedizinern im Rahmen privater Vertragspraxen im staatlichen Gesundheitsdienst regelt“. Die Gewerkschaft argumentiert, dass „die Verpflichtung aller praktizierenden Ärzte zu bis zu sechs Stunden pro Woche in den Pflegeheimen die Allgemeinmedizin zu einer bloßen Abdeckung des verbleibenden, von der lokalen Gesundheitsbehörde festgelegten Stundenbedarfs degradiert. Dies führt zu Elementen eines Unterordnungsverhältnisses und erhält gleichzeitig den Mangel an Schutzrechten für angestellte Arbeitnehmer aufrecht. Dadurch entsteht ein sehr gravierendes vertragliches Ungleichgewicht.“

(Unioneonline)

© Riproduzione riservata