Der Oberste Gerichtshof hat grünes Licht für die Möglichkeit gegeben, dass Ehegatten einen kumulativen gemeinsamen Antrag auf Trennung und Scheidung einreichen können.

Der Oberste Gerichtshof hat in der Tat den Grundsatz bestätigt, dass „im Hinblick auf Familienkrisen im Rahmen des in Art. 473 bis 51 CPC genannten Verfahrens die Berufung der Ehegatten mit einem gemeinsamen und kumulativen Antrag auf Trennung beantragt werden kann.“ Die Auflösung oder Beendigung der zivilrechtlichen Wirkungen der Ehe ist zulässig. Den Gerichten lagen damit konkrete Anhaltspunkte vor, da einige die gemeinsame Klage für unzulässig erklärten.

Nach Angaben des Forensic Congressional Body erweckt diese Entscheidung „tiefe Zufriedenheit über das rechtzeitige Eingreifen des Kassationsgerichts, das der Diskrepanz in den Entscheidungen in der Sache ein Ende setzt, indem es ein eindeutiges Kriterium für die Auslegung von Art. 473 bis n .49 cpc".

Jetzt hat das Kassationsgericht, so das Fazit des OCF-Berichts, „die Auslegungszweifel geklärt, so dass die aktuelle Gesetzgebung im gesamten Staatsgebiet eindeutig und ohne Ungleichbehandlung angewendet werden kann. Das forensische Kongressgremium hofft, dass die Einführung dieser Möglichkeit zu einer besseren Einhaltung führen kann.“ mit den vom Pnrr bereitgestellten Leitlinien zur Justiz.

(Uniononline/ss)

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