Der neue Transportdruck ist offiziell.

Die von den Ministern für Gesundheit und Infrastruktur verabschiedete Verordnung mit dem „Gemeinsamen Regulierungsprotokoll zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 im Verkehrssektor“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Es sieht die Möglichkeit für Taxis und NCCs vor, nur zwei Fahrgäste an Bord zu befördern (wenn diese nicht derselben Familieneinheit angehören), die Kontrolle des Green-Passes an den elektronischen Schranken in großen Bahnhöfen und die Möglichkeit, Züge anzuhalten, wenn sie vorhanden sind Menschen mit Symptomen an Bord von Covid.

Hier die wichtigsten Maßnahmen für die verschiedenen Sektoren.

SCHIENENVERKEHR - In großen Eisenbahnknotenpunkten (Mailand Central, Rom Termini, Florenz Santa Maria Novella), aber wenn möglich auch in anderen Bahnhöfen, muss das grüne Zertifikat vorzugsweise vor dem Einsteigen in das Fahrzeug überprüft werden. Andernfalls kann die Kontrolle durch das Bordpersonal zusammen mit der Ticketprüfung durchgeführt werden.

Eine der auffallendsten Neuigkeiten ist: Bei Fahrgästen mit Covid-Symptomen können die Gesundheitsbehörden und die Bahnpolizei entscheiden, den Zug anzuhalten, um Noteinsätze durchzuführen oder spezielle Sonderräume bereitzustellen. Der Konvoi muss dann desinfiziert werden, bevor er wieder in Betrieb genommen werden kann.

ÖFFENTLICHER NAHVERKEHR - Busse und Straßenbahnen werden nach und nach den Ticketverkauf und die Bordkontrollen wieder aufnehmen und es besteht die Möglichkeit für die Fahrgäste, auch die Tür in der Nähe des Fahrers zu nutzen: eine schützende Abtrennung des Fahrbereichs. Die Fahrzeuge müssen mindestens einmal täglich desinfiziert werden.

TAXI UND NCC - Die Rücksitze dürfen nicht von mehr als zwei Fahrgästen besetzt werden, wenn diese nicht derselben Familieneinheit angehören und im Fahrzeuginneren können Trennwände zwischen Fahrer und Fahrgast installiert werden.

SCHIFFS- UND HAFENTRANSPORT - Es ist notwendig, den Kontakt zwischen Bodenpersonal und Besatzung so weit wie möglich zu vermeiden und in jedem Fall wird ein Abstand von mindestens einem Meter empfohlen. Für Personal und Fahrgäste besteht Maskenpflicht.

WARENTRANSPORT - Ohne Masken müssen die Fahrer an Bord bleiben, während sie aussteigen und mit anderen Betreibern in Kontakt kommen, müssen sie eine Maske tragen. Das Be- und Entladen von Gütern muss unter sicheren Bedingungen erfolgen, mit Methoden, die keine direkten Kontakte zwischen Betreibern und Fahrern beinhalten. Der Zugang zu Büros in anderen Unternehmen als dem eigenen ist nach den dort vorgesehenen Verfahren gestattet, die dedizierte Toiletten vorsehen. Die Verwendung von Online- oder kontaktlosen Zahlungsmethoden wird empfohlen.

(Unioneonline / D)

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