Geschwindigkeitskameras: Was passiert in Italien?
Aus diesem Grund besteht die Gefahr, dass Tausende von Geschwindigkeitsüberwachungsgeräten im Mai abgeschaltet werden.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Was ist los mit den Geschwindigkeitskameras in Italien? Lasst uns das klären.
Die vergangenen und aktuellen Jahre markieren einen Wendepunkt in der italienischen Verkehrssicherheitslandschaft, insbesondere im Hinblick auf Geschwindigkeitskameras. Mit dem Ziel, Vorschriften und Praktiken zu vereinheitlichen, hat das Verkehrsministerium (MIT) bedeutende Reformen eingeführt.
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die landesweite Erfassung von Geschwindigkeitskameras, die am 28. November 2025 mit der Veröffentlichung der offiziellen Liste auf dem Portal velox.mit.gov.it ihren Höhepunkt erreicht. Bis zu diesem Datum mussten Gemeinden, Provinzen und Polizeibehörden alle aktiven Geräte melden. Insgesamt wurden rund 3.800 Geräte registriert, bei einer inoffiziellen Schätzung von 11.000 im Land vorhandenen Geräten.
Mithilfe dieser digitalen Karte, die online verfügbar ist, können Autofahrer die Rechtmäßigkeit einer Geschwindigkeitskamera überprüfen, bevor sie gegen einen Strafzettel Einspruch einlegen.
Tatsächlich können ab dem 30. November 2025 nur noch registrierte Geräte gültige Bußgelder generieren.
Gleichzeitig wurde ein neuer Ministerialerlass über die Genehmigung, Kalibrierung und regelmäßige Überprüfungen erlassen und der Europäischen Kommission am 3. Februar mitgeteilt.
Die Maßnahme sieht strenge Kriterien vor: Genehmigung des Prototyps durch einen veröffentlichten Erlass, Konformitätsprüfungen durch akkreditierte Stellen und ein Nutzungsverbot im Falle negativer Prüfungen.
Die veröffentlichten Daten sind bedeutsam: Nur etwas mehr als 1.000 der untersuchten Geschwindigkeitskameras erfüllen bereits die neuen Anforderungen. Tausende sind von der Stilllegung bis Mai 2026 bedroht. Dies könnte eine Flut von Einsprüchen gegen Bußgelder auslösen, die von nicht zugelassenen Geräten verhängt wurden.
(Unioneonline/E.Fr.)
