Unlautere Geschäftspraktiken: Die Kartellbehörde verhängte gegen Poste Italiane eine Geldbuße in Höhe von 4 Millionen Euro.

Nach Angaben der Wettbewerbsbehörde hat Poste „die Nutzung der auf Smartphones mit Android-Betriebssystem installierten Apps von Banco Posta und PostePay von der Berechtigung des Benutzers abhängig gemacht, auf die Daten auf seinem Smartphone zuzugreifen, andernfalls würden die Apps selbst gesperrt.“

Im verfügenden Teil der im Weekly Bulletin veröffentlichten Entscheidung heißt es, dass dieses Verhalten von Poste „ab April 2024 gegen die berufliche Sorgfaltspflicht verstößt und durch aggressive Profile gekennzeichnet ist, was einen Verstoß gegen die Artikel 20, 24 und 25 des Verbraucherschutzgesetzes darstellt“.

Das Verfahren wurde aufgrund von Verbrauchermeldungen eingeleitet. Die kartellrechtliche Untersuchung ergab insbesondere, dass Inhaber von Banco Posta- und PostePay-Konten, die die Dienste über die entsprechenden Apps auf ihren Smartphones mit Android-Betriebssystem nutzen, beim Öffnen dieser Apps die Meldung „Schützen Sie Ihr Gerät. Um potenziellen Betrug zu verhindern, führt Poste Italiane eine neue Sicherheitsfunktion ein“ erhalten hatten.

Anschließend wurden sie aufgefordert, auf die Schaltfläche „Gehen Sie zu den Einstellungen und autorisieren Sie die App von Poste Italiane für den Datenzugriff, um das Vorhandensein von Schadsoftware zu erkennen. Diese Funktion ist obligatorisch, aktivieren Sie sie umgehend. Ohne diese Autorisierung haben Sie maximal drei Zugriffe, danach können Sie nicht mehr auf die App zugreifen und sie nutzen“, heißt es im Bulletin zur Vorgehensweise von Poste.

Laut Kartellbehörde verstößt diese Praxis zudem „gegen die in Artikel 20 des Verbraucherschutzgesetzes vorgeschriebene Pflicht zur beruflichen Sorgfalt, angesichts der Informationsasymmetrie, die die Beziehungen zwischen Finanzintermediären und ihren Kunden kennzeichnet.“

(Unioneonline/E.Fr.)

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