Einbürgerungsprüfungen werden für diejenigen erforderlich sein, die in Verhalten eine 6 bestehen: grünes Licht vom Ministerrat
Die Reform für Mittel- und Oberstufenschüler ist offiziell gestartet. Valditara: „Ein starkes und klares Signal.“(Handhaben)
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Schüler, die in ihrem Verhalten die Note 6 erhalten, müssen die Staatsbürgerschaftsprüfung ablegen, um in die nächste Klasse versetzt zu werden. Mit der endgültigen Genehmigung der Verordnung durch den Ministerrat beginnt offiziell die Reform der Verhaltensbenotung für Sekundarschüler, also für die Mittel- und Oberstufe.
„Dies ist ein starkes und klares Signal: An italienischen Schulen ist Respekt vor Individuen und Institutionen unerlässlich“, sagte Bildungsminister Giuseppe Valditara. „ Mit dieser Reform wird die Leistungsbewertung wieder zu einem wichtigen Bildungsinstrument für die Erziehung verantwortungsbewusster und informierter Bürger. Wir wollen eine Schule, die autoritär, nicht autoritär ist und in der Leistung, Respekt und die zentrale Stellung des Einzelnen im Vordergrund stehen.“
Die neuen Maßnahmen, die ab dem kommenden Schuljahr (ab September) in Kraft treten, zielen darauf ab , die zentrale Bedeutung der Verhaltensnote wiederherzustellen. Sie soll künftig wieder einen erzieherischen und nicht nur disziplinarischen Wert haben: ein Indikator für die Einhaltung von Regeln und anderen Bestimmungen sowie für das Engagement in der Schulgemeinschaft, wie das Ministerium selbst betont. Das Verhalten der Schüler wird während des gesamten Schuljahres bewertet, wobei insbesondere etwaige Vorfälle von Gewalt oder Aggression gegenüber Schulpersonal und anderen Schülern berücksichtigt werden.
Um in die nächste Klasse aufgenommen zu werden, müssen die Schüler mindestens eine Note von sieben Zehnteln erreichen. Schüler mit einer Note von sechs müssen eine Arbeit über aktive Bürgerschaft schreiben und die Gründe für ihre Note darlegen. Darüber hinaus wurde der Umfang der Sanktionen gegen Schüler grundlegend überarbeitet. Suspendierungen vom Unterricht werden nun einer eingehenden Prüfung der Folgen ihres Verhaltens oder ihrer Teilnahme an bürgerschaftlichen Solidaritätsaktivitäten mit von der Schule benannten Organisationen oder Vereinen unterzogen.
„Es handelt sich nicht mehr nur um ein Strafinstrument“, erklärt das Ministerium, „sondern im Gegenteil um eine Chance für schulisches Wachstum.“ Das im vergangenen September vom Parlament verabschiedete Gesetz zur Verhaltensreform sieht außerdem ein automatisches Nichtbestehen bei einer 5 vor. Darüber hinaus können Schüler mit einer Note unter 9 in ihrem Verhalten nicht die maximale Anzahl an Schulpunkten erreichen, was sich natürlich auf ihre Abiturnote auswirkt.
(Unioneonline)