Ein Engel mit dem Gesicht von Giorgia Meloni in der Kirche, die Restauratorin: „Inventions, das Werk wurde so wiederhergestellt, wie es vor 25 Jahren war.“
In San Lorenzo in Lucina entbrannte eine Kontroverse um die Reproduktion des Gesichts der Premierministerin. Der Autor fragt: „Wer sagt, dass sie es ist?“ Das Vikariat hat eine interne Untersuchung eingeleitet. PD und M5S fordern: „Giuli sollte das melden.“Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
„Wer sagt denn, dass es Premierministerin Meloni ist? Das müssen Sie schon sagen. Der Pfarrer hat es nicht gesagt, er meinte nur, sie sehe ihr ähnlich.“
Restaurator Bruno Valentinetti wies gegenüber Journalisten und Videoreportern in der Basilika San Lorenzo in Lucina die Kontroverse um die Tatsache zurück, dass das von ihm restaurierte Werk im Inneren der Basilika das Abbild von Premierministerin Giorgia Meloni trägt.
„Für dieses Gesicht“, sagt Valentinetti, „ habe ich eine Restaurierung vorgenommen und das wiederhergestellt, was vor 25 Jahren da war, genau wie vorher. Ich musste die Entwürfe und Farben von vor 25 Jahren wieder aufgreifen, die durften nicht verändert werden.“
Er räumt jedoch ein: „Ich habe das Werk mit 25 Jahren geschaffen. Auf die Kontroversen antworte ich, dass es sich alles um Erfindungen handelt.“
Inzwischen hat der Fall für großes Aufsehen gesorgt.
„Es ist klar, dass der Künstler eingegriffen hat. Wir hatten keinerlei Kenntnis von der Angelegenheit oder den Absichten des Urhebers und wurden nicht informiert. Wir versuchen nun, den Vorfall aufzuklären“, erklärte das Bistum Rom, das sich heute Morgen überrascht über die Nachricht geäußert hatte.
Die Fraktionsvorsitzende der Demokratischen Partei im Kulturausschuss der Abgeordnetenkammer, Irene Manzi, fordert: „ Kulturminister Alessandro Giuli soll sich umgehend mit der Denkmalschutzbehörde Rom in Verbindung setzen. Das Ergebnis ist inakzeptabel. Die Andeutung, dass Restaurierungsarbeiten an einem denkmalgeschützten Gebäude ein Bild hervorgebracht haben könnten, das einem zeitgenössischen Gesicht zugeschrieben werden kann, stellt einen potenziellen und schwerwiegenden Verstoß gegen das Kulturerbe- und Landschaftsgesetz dar, das willkürliche Veränderungen, Anpassungen und Eingriffe verbietet, die nicht strikt auf wissenschaftlichen und historisch-künstlerischen Kriterien beruhen.“ Die Fünf-Sterne-Bewegung (M5S) teilt diese Ansicht.
(Unioneonline/E.Fr.)
