Ein 15-Jähriger ist beim Fußballspielen ums Leben gekommen; gegen den Sportarzt wird ermittelt.
Ein Fall, der Präzedenzfall schaffen kann: Der Junge war mit Freunden auf dem Spielplatz.Per restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Es gibt einen Verdächtigen im Fall des 15-Jährigen, der am Heiligabend beim Fußballspielen mit Freunden in Pordenone ums Leben kam.
Es handelt sich um den Sportarzt, der dem Jungen, einem Mitglied des örtlichen Vereins Torre, ein Sportzertifikat ausgestellt hatte . Die Aufnahme in das Verdächtigenregister ist ein notwendiger Schritt, der angeordnet wurde, um die Rechte der Verteidigung zu wahren und dem Arzt die Möglichkeit zu geben, einen eigenen Sachverständigen für die für den 8. Januar angesetzte Autopsie zu beauftragen.
Laut juristischen Quellen könnte der Fall besondere Bedeutung erlangen und sogar einen Präzedenzfall schaffen, da er eine wichtige rechtliche Unterscheidung aufwirft. Denn die tödliche Erkrankung trat nicht während eines regulären Wettkampfs auf , sondern auf einem Bolzplatz in einem Vorort während eines informellen Spiels unter Gleichaltrigen.
Dieser Sachverhalt wirft Fragen hinsichtlich des Haftungsumfangs und der Pflichten im Zusammenhang mit der sportlichen Leistungsfähigkeit auf. Die Staatsanwaltschaft Pordenone hat die Autopsie dem Gerichtsmediziner Antonello Cirnelli und dem Kardiologen Paolo Ius übertragen. Die beiden Experten werden die Todesursache feststellen und das Vorliegen etwaiger Pathologien überprüfen, die bei den Fitnesstests nicht erkannt wurden.
Der 39-jährige Sportarzt aus Maniago, gegen den ermittelt wird, hatte den jungen Mann bei den Eignungstests für Leistungssport in den Jahren 2023, 2024 und 2025 betreut . Die Ermittlungen der Sonderkommission der Staatsanwaltschaft ergaben keine weiteren Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten oder Haftungsrisiken. Insbesondere wurde bestätigt, dass die Rettungskräfte schnell vor Ort waren: Krankenwagen und Notarztwagen erreichten den Unglücksort innerhalb von nur sieben Minuten nach dem Notruf, trotz der bruchstückhaften Informationen der Jugendlichen, die den Alarm ausgelöst hatten und verständlicherweise unter Schock standen.
Es wurde außerdem klargestellt, dass die Sportanlage, in der sich der Vorfall ereignete, nicht für offizielle Wettkämpfe zugelassen ist und daher nicht der gesetzlichen Pflicht zur Bereitstellung eines Defibrillators unterliegt, die ausschließlich für Anlagen gilt, die für Wettkampfaktivitäten bestimmt sind. Dieser Umstand trägt zu einem komplexen Bild bei, das nun durch gerichtsmedizinische Untersuchungen und die Justizbehörden weiter aufgeklärt wird.
(Unioneonline)
