Dank Nicole Minetti, der Masseurin, die Zeugin der Szene wurde: „Ich habe auf dieser Ranch nie Partys gesehen.“
Die vor einem Notar abgegebene Erklärung von Gabriela Mabel De Los Santos wurde später an die Mailänder Magistrate weitergeleitet.Nicole Minetti im Jahr 2011 (MATTEO BAZZI / ANSA)
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Gabriela Mabel De Los Santos, die uruguayische Masseurin, die behauptete, die angeblichen Partys auf der Ranch von Giuseppe Cipriani und Nicole Minetti in Punta del Este miterlebt zu haben, wurde porträtiert.
Die Frau änderte ihre Aussage vor einem Notar in Uruguay mit einer eidesstattlichen Erklärung und behauptete, sie wisse nichts von dem, was auf dem Anwesen vor sich ging.
Laut Il Corriere della Sera und La Repubblica erreichte die Nachricht von dem formellen Akt die Mailänder Staatsanwaltschaft erst nach Abschluss der Ermittlungen. Zwischen Freitagnachmittag und gestern Vormittag wurden die Aussagen aus Uruguay an die Mailänder Richter übermittelt und umgehend an den Quirinalpalast weitergeleitet.
Vor wenigen Tagen bestätigte Präsident Sergio Mattarella die Begnadigung der ehemaligen Zahnarzthelferin von Silvio Berlusconi, die in Italien wegen Beihilfe zur Prostitution und Veruntreuung verurteilt worden war. Nach sorgfältiger Prüfung der umfangreichen Ermittlungsakte der Mailänder Staatsanwaltschaft entschied der Quirinal, dass es keine Grundlage für eine Überprüfung des am 18. Februar unterzeichneten und nach Recherchen der Zeitung „Il Fatto Quotidiano“ infrage gestellten Begnadigungsbescheids gebe.
Die Unterschrift des Präsidenten unter dem Dekret wurde im April durch eine Exklusivmeldung in „Mi manda Rai 3“ öffentlich gemacht. Daraufhin folgte die Fatto-Untersuchung, die eine Welle der Kontroverse und Empörung auslöste. Hauptvorwurf gegen das Quirinalshaus lautete, die Begnadigung einer umstrittenen Persönlichkeit sei geheim gehalten worden. Dieses Vorwurf wurde vom Quirinalshaus umgehend informell zurückgewiesen und später in einer Stellungnahme deutlicher widerlegt: „Bezüglich des fraglichen Begnadigungsdekrets hat das Quirinalshaus seine übliche Praxis eingehalten und keine ungewöhnliche Geheimhaltung praktiziert: In den meisten Fällen von Begnadigungen gibt das Quirinalshaus keine Stellungnahme ab, da sensible Informationen – Krankheiten, familiäre Angelegenheiten und Beziehungen, die Beteiligung von Kindern und andere sensible Aspekte – vorliegen, die vor Offenlegung geschützt werden müssen.“
(Unioneonline/D)
