„Francesco, ich habe heute Abend zweimal mit unserer Tochter telefoniert, und sie hat mir erzählt, dass sie schon über zwei Stunden allein zu Hause ist, weil du zum Abendessen ausgegangen bist. Bist du verrückt, ein sechsjähriges Mädchen allein zu Hause zu lassen?“

Dies ist die Nachricht von Ilary Blasi, die angeblich am 26. Mai 2023 um 23:19 Uhr an ihren Ex-Mann Francesco Totti geschickt wurde und nun den Unterlagen in dem Verfahren beigefügt ist, in dem gegen den ehemaligen Roma-Fußballer Francesco Totti wegen Kindesaussetzung ermittelt wird.

„Diese Nachricht beweist, dass Ilary Blasi alles versucht hat, um herauszufinden, wie es ihrer Tochter geht, und schließlich die Polizei eingeschaltet hat“, sagte Fabio Lattanzi, Anwalt von Tottis Ex-Frau. Derweil hat der römische Untersuchungsrichter seine Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens vorbehalten.

Die aktuelle Lebensgefährtin des Ex-Fußballers, Noemi Bocchi, ist ebenfalls wegen desselben Delikts angeklagt. Das Verfahren wurde nach einer Anzeige von Blasi eingeleitet. Aus dem Antrag auf Verfahrenseinstellung geht hervor, dass auch Bocchi angeklagt ist: Ihre beiden minderjährigen Kinder befanden sich an jenem Abend ebenfalls in der Wohnung. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zudem gegen das Kindermädchen, das beschuldigt wird, fälschlicherweise behauptet zu haben, in der Wohnung gewesen zu sein, um dem Paar ein Alibi zu verschaffen.

Laut der Anzeige des Fernsehmoderators sollte die jüngste Tochter den Abend bei ihrem Vater verbringen, der jedoch das Haus verlassen hatte. In ihrem Antrag auf Einstellung des Verfahrens erklärten die Richter am Piazzale Clodio, dass zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Gefahr für die Minderjährigen bestanden habe. Die jüngste Tochter habe ein Telefon gehabt, mit dem sie ihre Mutter hätte anrufen können, sei mit älteren Kindern zusammen gewesen, und das Kindermädchen – obwohl nicht anwesend – wäre „vermutlich“ sofort hätte kommen können, da sie im selben Gebäude wohne.

Für Tottis Verteidiger Gianluca Tognozzi ist der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens angesichts der festgestellten Tatsachen durchaus gerechtfertigt. Er meint jedoch, dass das Ganze nur Mittel zum Zweck des Zivilprozesses sei. Gemeint ist damit das Scheidungsverfahren, das voraussichtlich am 21. März abgeschlossen wird. Blasis Anwälte hingegen widersprechen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den sie für rechtlich und faktisch unzulässig halten.

Die Anwälte des Fernsehmoderators bezeichnen den Vorfall als besonders schwerwiegend. Sie gehen davon aus, dass die Kinder an jenem Abend stundenlang allein in einem großen Haus gelassen wurden und freien Zugang zu den Terrassen und der Küche hatten.

(Unioneonline)

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