Der Personalausweis in Papierform behält seine Gültigkeit auch nach dem 3. August, wie in einem Rundschreiben des Innenministeriums vom Februar festgelegt.

Der Ministerrat hat mit einem gestern verabschiedeten Dekretgesetz die Gültigkeitsdauer geändert: Papierausweise, die noch nicht abgelaufen sind, behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem natürlichen Ablaufdatum, auch über den 3. August 2026 hinaus, „für bestimmte Zwecke und im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung und mit Einrichtungen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen“ .

Während der Wartezeit auf die Ausstellung des elektronischen Personalausweises können die Gemeinden auch ein vorläufiges Ausweisdokument ausstellen.

(Unioneonline/AD)

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