Ryanair erstattet allen Verbrauchern, die zwischen 2021 und 2023 eine Beschwerde an das Unternehmen gerichtet haben, ohne die für sie geltenden Bedingungen zu kennen, einen Betrag in Höhe von 55 Euro, d. h. die gesamten Kosten für den Check-in am Flughafen Online-Check-in.

Die Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde hat die gegen das Unternehmen eingeleitete Untersuchung wegen möglicher unlauterer Geschäftspraktiken unter Verstoß gegen die Artikel 21 und 22 des Verbraucherschutzgesetzes mit Verpflichtungszusagen abgeschlossen. Den eingangs bestrittenen Ausführungen zufolge könnten die Angaben der Fluggesellschaft zu den für den Online-Check-in geltenden Bedingungen irreführend gewesen sein, da sie die Verbraucher nicht ausreichend über den Zeitraum der Verfügbarkeit des Dienstes und die mögliche Kostensteigerung informiert hätten im Falle der Nichteinhaltung des Online-Check-ins innerhalb der von Ryanair gesetzten Frist.
Alle Verbraucher, die im gleichen Zeitraum Flugreservierungen vorgenommen haben (insgesamt waren es über 100.000) und am Flughafen gegen Zahlung des entsprechenden Zuschlags eingecheckt haben, erhalten außerdem eine Erfrischung im Wert von 15 Euro oder alternativ einen Gutschein ab einem Wert von 20 Euro kann zum Kauf von Ryanair DAC-Diensten verwendet werden. Unter Berücksichtigung der über 100.000 Buchungen – was immerhin über 100.000 Verbrauchern entspricht – beläuft sich der Betrag, zu dessen Erstattung sich das Unternehmen verpflichtet hat, auf rund eineinhalb Millionen Euro.

Die Behörde stellte außerdem fest, dass bei der Buchung eines Hin- und Rückflugtickets, wenn der Benutzer die Option „Priority“ und „Handgepäck“ ausgewählt hatte, diese automatisch auf beide Strecken ausgeweitet wurde. Das Unternehmen hat sich daher verpflichtet, die Modalitäten für die Auswahl der Option „Priority“ und „Handgepäck“ zu ändern , um den Nutzern die Möglichkeit zu geben, auf Hin- und Rückreise die gleiche Leistung getrennt zu wählen und den damit verbundenen unterschiedlichen Einheitspreis anzuzeigen, sowie den Verbrauchern eine Rückerstattung zu gewähren hatte diesbezüglich Beschwerde eingereicht.

Schließlich hat sich Ryanair verpflichtet, die Website, die App und den Text der Buchungsbestätigungs-E-Mail zu ändern, um Informationen über das Zeitfenster, innerhalb dessen der Passagier kostenlos online einchecken kann, und über etwaige Kosten im Zusammenhang mit dem Check-in-Prozess zu integrieren. im Einsatz am Flughafen.

(Uniononline)

© Riproduzione riservata