Der Verfassungsentwurf zur Aufnahme des Inselprinzips in die Verfassung nähert sich dem endgültigen Startschuss.

Die Kammer hat soeben in zweiter Lesung (425 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung) den Text gebilligt, der den Verweis auf die Insellage in einen neuen Absatz einführt, der in Artikel 119 der Charta aufgenommen werden soll („Die Republik erkennt die Besonderheiten der Inseln an und fördert die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der aus der Insellage resultierenden Nachteile").

Da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, wird das Gesetzgebungsverfahren erschwert, sodass der Text an den Senat und dann zurück an Montecitorio für die vierte und letzte Lesung zurückgeschickt wird, vielleicht schon vor dem Sommer.

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