In Sardinien Beiträge an von der Krise betroffene Selbstständige
Es ist eine einmalige Entschädigung vorgesehen, die je nach Interessensgruppe bis zu 7.000 Euro betragen kannPer restare aggiornato entra nel nostro canale Whatsapp
Die Region Sardinien interveniert zur Unterstützung von Unternehmen und Selbständigen, die von der Krise betroffen sind, indem sie eine der Maßnahmen zur Unterstützung des sardischen Wirtschaftsgefüges befolgt.
Das Arbeitsministerium hat die öffentliche Bekanntmachung am Schalter für die Gewährung einer einmaligen Entschädigung zum Ausgleich des Einkommensausfalls zugunsten von Unternehmen und Selbständigen, mit oder ohne Umsatzsteuer, veröffentlicht, die in den Jahren 2020 und 2021 zu verzeichnen sind krisenbedingt einen Rückgang ihres Geschäfts oder dessen Einstellung erzwingen mussten.
„Mit dieser Mitteilung widmen wir uns mit Leib und Seele einer als strategisch erachteten Maßnahme zur Unterstützung von Selbständigen und den am stärksten von der Krise betroffenen Unternehmen“, erklärte Arbeitsrätin Alessandra Zedda , die betonte, dass es sich um „eine gezielte Erleichterung handelt Wiederherstellung des regionalen Wirtschaftssystems und zur Sicherung der Arbeit: Durch diese Mitteilung werden 9 Millionen Mittel aus regionalen Fonds ausgezahlt, die das Ziel der von der Subvention betroffenen Selbstständigen vervollständigen werden ".
Zu den Empfängern der einmaligen Entschädigung , die je nach Fächergruppe bis zu 7.000 Euro betragen kann, gehören die Freien Berufe mit Ausnahme der Gesundheitsberufe; Subjekte, die im Schifffahrtssektor kleiner Schiffe für touristische Zwecke tätig sind; die Betreiber der Feuerwerke und diejenigen, die in der Branche der Hochzeitsplaner tätig sind; diejenigen, die gelegentliche B&B-Aktivitäten ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwalten; Unternehmen, die im Einzelhandel mit Waffen und Munition tätig sind; im Bereich des professionellen technischen Designstudiums tätige Fächer (einschließlich Freiberufler wie Architekten, Planer, Landschaftsarchitekten und Restauratoren, Geologen und Ingenieure); Sportmitarbeiter, die in einem Kooperationsverhältnis und anderen Vertragsformen mit Sportverbänden und Verbänden beschäftigt sind, die ihre Tätigkeit einstellen oder einstellen mussten; in das jeweilige Berufsregister eingetragene Journalisten und Publizisten, die den Beruf überwiegend ausüben.
Die Einreichung von telematischen Entschädigungsanträgen (DIT) kann nur mit dem Antrag erfolgen, der von der Autonomen Region Sardinien ab dem 4. Juli zur Verfügung gestellt wird.
(Unioneonline / vl)