Hier kommt der Sommerbonus für Tourismusarbeiter.

Die Maßnahme ist in einer Änderung des Arbeitserlasses enthalten, die heute von der Sozialkommission des Senats genehmigt wurde.

Für den Zeitraum vom 1. Juni bis 21. September 2023 wird Arbeitnehmern im Tourismussektor, einschließlich Thermalbetrieben, „ein Betrag in Höhe von 15 % des Bruttolohns als besondere Zusatzbehandlung anerkannt, der nicht zur Einkommensbildung beiträgt.“ im Verhältnis zu Nachtarbeit und Überstunden bezahlt werden “.

Geld für Arbeitnehmer im privaten Sektor, die im Jahr 2022 das Einkommen von 40.000 Euro nicht überstiegen . Die Ausgaben werden für 2023 auf 54,7 Millionen Euro geschätzt.

Ziel der Maßnahme sei es, so die Exekutive, „die Beschäftigungsstabilität zu gewährleisten und den außergewöhnlichen Mangel an Arbeitsplätzen im Tourismus-, Beherbergungs- und Kursektor auszugleichen“.

(Uniononline/L)

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