Der Regionalrat gab grünes Licht (mit 34 Ja-, 20 Nein- und zwei Enthaltungen ) für das Gesetz, das die Reform vervollständigt, die die Provinzen auf sechs (Gallura, Nuoro, Ogliastra, Sulcis-Iglesiente, Medio Campidano und Oristano) und die Metropolen erhöht zu zwei (Cagliari und Sassari) .

Die Bestimmung enthält Bestimmungen, die im Hinblick auf die bis zum 30. April 2025 anberaumten Wahlen der zweiten Ebene einerseits die Vorbereitungsverfahren regeln, um die künftige Nachfolge der neuen Großgebietskörperschaften an die bereits bestehenden zu gewährleisten, mit der Die Bestimmung der Ernennung neuer außerordentlicher Kommissare gewährleistet hingegen die Anwesenheit eines außerordentlichen Verwalters in jedem der neuen Territorialbezirke, die durch die Reform 2021 vorgesehen sind.

Es gibt Kontroversen in der Kammer, und die Opposition greift an, wobei Fausto Piga (FdI) daran erinnert, dass die Bestimmung elf neue Ernennungen vorsieht: acht außerordentliche Administratoren für die neuen Gremien, die in der Reform von 2021 festgelegt wurden (d. h. für die Provinzen von Nuoro). , Oristano, Gallura, Ogliastra, Sulcis Iglesiente, Medio Campidano, Metropole Sassari und Metropole Cagliari) und drei außerordentliche Kommissare für die alten Provinzen Nuoro, Sassari und Südsardinien. „Wir sind daran interessiert, der Demokratie neues Leben einzuhauchen, damit es keine unsicheren Schulen und gefährlichen Straßen mehr gibt“ , erklärte Mehrheitssprecher Salvatore Corrias (Pd) .

Für den Minderheitensprecher Paolo Truzzu (FdI) „ besteht die einzige Wirkung dieses Gesetzes darin, die derzeitigen Administratoren durch andere Subjekte zu ersetzen , wodurch die Zahl erhöht wird und nicht die Möglichkeit besteht, die Rechte unserer Gemeinschaften zu garantieren“.

Nun ist das Repräsentantenhaus aufgerufen, die vier Anträge zur differenzierten Autonomie zu prüfen. Die ersten beiden sind mehrheitlich für den Antrag auf ein Referendum über das Calderoli-Gesetz : Das erste enthält die Frage zur vollständigen Aufhebung, das zweite zur teilweisen Aufhebung.

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